Urlaubsregelung beim berufsbegleitendem studium

Wer kann mir dazu Antwort geben? Der Mitarbeiter macht 1/2 Jahr ein berufsbegleitendes Studium. Dazu wird er meist freitags und samstags sowie ein paar Blöcke bei der Arbeit ausfallen, sprich der AG hat ihn frei zu stellen. Das Studium wird komplett betr. der Studiengebühren vom AG getragen. Hat er für die Ausfalltage Urlaubstage abzurechnen? Gibt es eine rechtliche Klärung dazu oder wie entscheidet man dieses?

Hallo Luna-Tina

Gegenfrage:

Welche Vereinbarungen/Vorgaben sind den getroffen?

Es werden doch sicher zwischen den Arbeitgebern - und damit den Institutionen, die das Studium finanzieren - und den Arbeitnehmern/Studenten Verträge abgeschlossen, die alle Abläufe regeln. Dass dazu dann auch gehört, wie eine eventuelle Urlaubszeit auszusehen hat - und diese Zeit wird dann in aller Regel so gelegt, dass der „Student“ sich in dieser Zeit auf das Lernen konzentrieren kann - ist mit Sicherheit in diesem Vertrag festgeschrieben, wie auch die Zeit, die man nach abgeschlossenem Studium noch in der Firma verbringen muss, bzw. welche „Ablösesummen“ in welchem Zeitraum zu zahlen sind, falls man vorher an eine andere Arbeitsstelle wechselt.

Also sollte sich doch diese Frage erübrigen, oder?

Beste Grüße

H.