Urlaubsregelung - Genehmigung

Hallo liebe Experten.

ich möchte folgenden Fall bzw. folgende Statements zur debatte stellen:

Arbeitnehmer ist bei einem Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Dabei ununterbrochen bei einem einzigen Kundenbetrieb tätig.

Der Arbeitnehmer (AN) beantragt Urlaub nach folgendem Prodedere:

  1. er fragt direkt beim Kundenbetrieb wg. Urlaub über einen Zeitraum von 3 Wochen, der in den Schulferien liegt. Er lebt in eheähnlicher Gemeinschaft - seine Partnerin ist in einem KiGa beschäftigt. Dort MUSS sie in den 3 Schulferienwochen Urlaub nehemen, da der KiGa in dieser Zeit geschlossen ist.

Der Kundenbetrieb akzeptiert den Umstand das der AN gerne den Urlaub mit seiner Partnerin verbringen möchte und daher ebenfalls in dieser Zeit Urlaub möchte.

Die ganzen 3 Wochen sind vom Kundenbetrieb aus leider nicht möglioch - aber ein Kompromiss wird gefunden. Der AN beginnt den Urlaub 1 Woche vorher - dadurch sind wenigstens 2 Wochen gemeinsame Urlaubszeit gewährleistet.

  1. Jetzt muss der AN noch den Antrag bei seinem Arbeitgeber der Zeitarbeitsfirma stellen.

Er wird mit folgenden Aussagen konfrontiert:

„3 Wochen urlaub am Stück gewähren wir grundsätzlich nicht!“

„in der Ferienzeit schon gar nicht - sie haben keine schulpflichtigen Kinder!!!“

Der AN sieht keine betriebliche Notwendigkeit das er seinen Urlaub nicht genehmigt bekommt, da er beim Kundenbetrieb keine Engpässe verursacht (daher wurde das von Ihm zuerst dort abgeklärt, so wird es auch von der Zeitarbeitsfirma verlangt!)

Wie seht Ihr das? Die Sozialen Belange des AN müssen doch berücksichtig werden auch wenn es sich nicht um schulpflichtige Kinder sondern um die Partnerin geht die berufsbedingt eben keine flexible Urlaubsplanung erlaubt!

Die pauschale Aussage 3 Wochen keinen zusammenhängenden Urlaub ist auch etwas seltsam oder?

Für Eure Statements wäre ich dankbar!

Gruß
Fronk

Hi,

schau zuerst welcher Arbeitsvertrag und Tarifvertrag gilt und sage uns welcher das ist.

Grundsätzlich hast du meines Wissens von Gesetz her Anspruch auf 2 Wochen zusammenhängenden Urlaub.

Die meisten Tarifverträge sehen eine Einschränkung des Urlaubes vor, wenn es im Entleihbetrieb nicht möglich ist, oder betriebliche Belange des AGs entgegenstehen. Ich sehe dies in dem von dir geschilderten Fall als nicht gegeben. Bin aber kein Experte!!!

bye