Urlaubsregelung

Hallo,

mal eine Frage zur Urlaubsregelung, natürlich fiktiv:

mal angenommen, in einem Betrieb arbeiten teilweise Junggesellen, und MA mit Familie und schulpflichtigen Kindern.

Jetzt steht den MA mit Familie ja Urlaub in den Ferien zu.

Was jetzt, wenn die Junggesellen schon extrem früh Urlaub in den Ferien eintragen. Weil noch alles frei ist, wird der Urlaub gewährt.

Jetzt kommen die MA mit Familiy, wollen den Urlaub in den Ferien und bekommen zu hören, dass schon alles vergeben ist. Einmal gewährten Urlaub kann ja nicht mehr einfach zurückziehen, zumal die Kollegen schon Reisen gebucht haben.

Wie ist die rechtliche Regelung in so einer Situation?

Grüße

Holygrail

Hallo.

Jetzt steht den MA mit Familie ja Urlaub in den Ferien zu.

Nö. Steht ihm nicht zu. Wenn gleichzeitig Urlaub für die Ferienzeit beantragt wird von einem kinderlosen und einem kinderreichen AN sollte der Chef nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden und den Urlaub dem AN mit Kindern gewähren.

Was jetzt, wenn die Junggesellen schon extrem früh Urlaub in den Ferien eintragen. Weil
noch alles frei ist, wird der Urlaub gewährt.

Dann ist das so völlig in Ordnung. Der Familienvater kann nun nicht verlangen, dass den anderen der Urlaub wieder gestrichen wird, weil er in den Ferien verreisen möchte.

Wie ist die rechtliche Regelung in so einer Situation?

Gewährter Urlaub kann praktisch nicht zurückgenommen werden. Da müssten schon extreme betriebliche Erfordernisse vorliegen. Außerdem: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Da der Ferienkalender ja immer schon 2 Jahre im Voraus bekannt ist, gibt es keinen Grund, nicht ebenso früh oder früher als die Junggesellen den Urlaub für die Ferienzeit zu beantragen.

Grüße

Inli