Urlaubsreise storniert

Hallo liebe Wissenden,

nehmen wir mal an, ein befreundetes Paar hätte eine teurer Urlaubsreise für den Sommer gebucht. Er würde den Vertrag unterschreiben (Kopie ihres Personalausweises mitnehmen) und beide würden die Anzahlung überweisen. Eine besondere Reiserücktrittsversicherung würde nicht gebucht werden, weil zu dem Zeitpunkt kein Grund dafür gesehen würde.

Nach einem riesen Streit würde sich das Paar aber vor dem Urlaub trennen und die Reise stornieren.

Das Reisebüro würde daraufhin noch weitere Stornogebühren erheben, da die Anzahlung nicht ausreichend wäre, um die Gebühren zu decken.

Wer wäre in so einer hypothetischen Situation rechtlich verpflichtet, die anfallenden Kosten zu tragen? Er, sie, oder beide?

Danke für eure Antworten.

MfG, Mos Isley

Hallo,

derjenige, der fahren will kann ja fahren.
der, der nicht fahren will, muss für seinen Urlaub Strorno-Gebühren zahlen.

Grüße
miamei

Hallo liebe Wissenden,

nehmen wir mal an, ein befreundetes Paar hätte eine teurer
Urlaubsreise für den Sommer gebucht. Er würde den Vertrag
unterschreiben (Kopie ihres Personalausweises mitnehmen) und
beide würden die Anzahlung überweisen.

der vertragspartner und das ist in diesem fall wohl der mann. selbst wenn dem nicht so wäre und frau und mann gesamtschuldner wären, könnte sich der vertragspartner nur an den mann wenden.

eine andere frage ist, ob der mann hälftig seine kosten von der frau verlangen kann. sollte die frau nicht gesamtschuldnerin sein, ist dies ohne weitere abreden zwischen den beiden grundsätzlich abzulehnen.

noch eine ergänzung:
falls ein reisevertrag vorlag (§ 651a bgb), sollte man auch immer darauf achten, dass das reisebüro bzw. der reiseveranstalter bei einem rücktritt vor reisebeginn nicht zuviel verlangt, § 651i bgb.

Hi
wenn beide unterschrieben haben und somit beide als Vertragspartner genannt sind, gelten sie als Gesamtschuldner und da kann das Reisebüro sich aussuchen, an wen es sich schadlos hält.

Ansonsten ist der Vertragspartner des Reisebüros dran.

Gruß
HaWeThie

Hallo

derjenige, der fahren will kann ja fahren.
der, der nicht fahren will, muss für seinen Urlaub
Strorno-Gebühren zahlen.

Wäre das grundsätzlich so??
Ich denke, in dem Fall, dass die Person, die nicht fahren will, diejenige Person ist, die die Reise nicht gebucht hat, muss diese Person auch überhaupt nix bezahlen.

LG
T.

Hallo Mos Isley,

mein Großvater hat immer gesagt:

"Wer die Musik bestellt,muss sie auch bezahlen."

Das soll heissen,wer im Vertag als Vertragspartner unterschreibt,
haftet auch für alle anfallenden Folgen.

Von wem sich der Reiseveranstalter bei Stornierung der Reise seine Kosten bei Nichterfüllung der Vertragsleistungen holt,entscheiden
im Streitfall anschließend die Gerichte und machen die Anwälte reicher.

LG Bollfried

PS:Manchmal können die Stornogebühren den gezahlten Reisepreis
übersteigen.