Beispiel: Der Arbeitnehmer plant eine Reise in das von der Schweinegrippe bedrohte Nachbarland von Mexico. Der Arbeitgeber gibt ein informelles Schreiben an seine Mitarbeiter heraus, das Land Mexico und die Nachbarländer (Nachbarland ist nicht betroffen) nicht zu bereisen.
Kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gezwungen werden, vom Urlaub zurückzutreten?
Was wenn der Arbeitnehmer trotz des Schreibens in das Land fährt und sich ansteckt, obwohl das Land selbst noch nicht betroffen war z. B. das es auf das Nachbarland übergesprungen ist?
Rechtfertigt das eine Kündigung?
M.E. kann der Arbeitgeber hier nur fürsorglich eine Warnung aussprechen… das ändert nichts daran, dass du in Cancun deine Cocktails schlürfen kannst, wenn du Lust darauf hast, denn deine Feriengestaltung geht deinen Chef nix an…
Hallo,
Kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gezwungen werden, vom
Urlaub zurückzutreten?
Was wenn der Arbeitnehmer trotz des Schreibens in das Land
fährt und sich ansteckt, obwohl das Land selbst noch nicht
betroffen war z. B. das es auf das Nachbarland übergesprungen
ist?
Dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: §3 EntgFG http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html
„(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft , so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber“
Meines Erachtens ist das definitiv schuldhaft.
Gruß
Wawi
Hallo,
neueste Nachrichten - dann darf man auch nicht nach Bielefeld fahren.
Gruß Woko
Hi
Meines Erachtens ist das definitiv schuldhaft.
Und wie sieht es mit Bielefeld oder jedem Flugziel aus?
Schließlich muss man den Flughafen nutzen.
Das reicht ganz sicher NICHT für eine Schuld im Sinne des Gesetzes.
VG
Guido
So sehe ich das auch. Denn sonst dürfte man ja nirgendwo mehr Urlaub machen. Sonst dürfte ich vom Chef aus auch nicht mehr nach Johannesburg fliegen, weil da jeden Tag X Leute erschossen werden. Und an Demonstrationen dürfte der Arbeitnehmer sich dann auch nicht mehr beteiligen, weil es ja zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen könnte.
Ich sehe durch solch ein Diktat des AGs einen Eingriff in Grundrechte des ANs (Freizügigkeit etc.) bzw. das Menschenrecht auf Reisefreiheit und diese sind höher zu bewerten als eine Gesunderhaltungspflicht, der man eben auch in anderen Regionen der Welt nicht nachkommen könnte/würde wegen hoher Kriminalität. Ein toter Mitarbeiter kann dem Chef auch keine Umsätze mehr bescheren.
Also ich würde meinen gebuchten Urlaub eindeutig antreten!
Wenn im Nachbarland der Grippevirus nicht ausgebrochen ist, wieso soll
dann der Reisende schuld sein an dem überspringen des Virus auf das Nachbarland?
Kann der Arbeitnehmer dann zum Chef sagen ich stoniere meinen Urlaub und fahre nicht in das Nachbarland wenn der Chef mir die Unkosten zahlt bzw. erstattet?
Kann der Chef einem seine Urlaubsreise dann verbieten, sonst muss er ja auch für die Unkosten aufkommen?
Dann dürfte man in die Tropen nicht fahren weil da die Gefahr von Dengue Fieber, Malaria, Gelbfieber und andere ERkrankungen auftreten können, bei den keine Impfung schützt. Man dürfte dann auch nicht in die Arbeit gehen mit einem grippalen Infekt. Was wenn man sich vom Kollegen ansteckt in der Arbeit der rumhustet, kann man da Schemrzensgeld einklagen? Mit der U-Bahn dürfte man nicht mehr fahren weil es ein potenzieller Verbreitungsherd wäre usw.
Was den Arbeitgeber dazu veranlasst solche Ratschläge oder Verbote zu erteilen, ist doch reines Umsatzdenken.
Im Vorfeld werden Kosten eingespart indem man Stellen abbaut, der Einzelne übernimmt die Arbeit für drei andere deren Stellen abgebaut wurden. Er darf dann aber nicht mehr in solche Ländern Urlaub machen, weil er sonst ja seinem Unternehmen schaden würde wenn er durch Krankheit ausfällt.
Ist das noch normal? Dann dürfte ich wegen einem Schnupfen nicht mehr in die Arbeit gehen, weil es ja auch eine Influenza sein könnte oder erste Anzeichen dazu wären?
Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Schadenersatz verklagen, wenn er durch Unwissenheit (die ja angeblich nicht vor Strafe schützt) die ganze Belegschaft ansteckt? Die womöglich ausfällt.
Ich sags mal so… dein Rechtsempfinden kollidiert hier mit der Rechtsauslegung.
Beispiel: Der Arbeitnehmer plant eine Reise in das von der
Schweinegrippe bedrohte Nachbarland von Mexico. Der
Arbeitgeber gibt ein informelles Schreiben an seine
Mitarbeiter heraus, das Land Mexico und die Nachbarländer
(Nachbarland ist nicht betroffen) nicht zu bereisen.
Kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gezwungen werden, vom
Urlaub zurückzutreten?
Es gibt noch nicht einmal eine Reisewarnung.
Was wenn der Arbeitnehmer trotz des Schreibens in das Land
fährt und sich ansteckt, obwohl das Land selbst noch nicht
betroffen war z. B. das es auf das Nachbarland übergesprungen
ist?
Rechtfertigt das eine Kündigung?
Dann darf man auf keinen Flughafen mehr, auch nicht mehr zum Mexikaner, denn wer sagt, dass der nicht gerade mal in seiner Heimat war oder Besuch von da hatte.
Ob es nun vernünftig ist, nach Mexiko zu reisen, muss man selbst beurteilen. Wenn es eine Reisewarnung geben würde, würde ich stornieren, was dann ja auch ohne Kosten geht.
Ansonsten natürlich bei Krankheitssymptomen nach der Reise sofort zum Arzt und nicht zur Arbeit.
Grüße
Holygrail
Hoi.
`Türlich gibt es AG die einem verbieten dürfen, irgendwohin zu fahren. Denkt doch mal zurück an Honecker und Gorbatchow - da durften Bundis und andere (höhere) Beamte nicht mit dem Auto durch die DDR oder überhaupt nicht in den Ostblock. ABER, das ist lange vorbei…
Nein, grundsätzlich darf ein AG einem AN sowas nicht als Kündigungsgrund nennen. Da kann er ja auch gleich sagen: Kein Motorradfahren, kein Fallschirmspringen und Skifahren mehr und nur noch Hallenhalma in Wüpperfürth im Kettenhemd, weil sonst viel zu gefährlich.
Es könnte sein, dass er die Lohnfortzahlung verweigert. Und er könnte sagen, „aus betriebsbedingten Gründen“ muß der Urlaub gestrichen werden, aber das muß er
a. sehr sehr gut begründen
b. die Reisekosten(Storno) zahlt er
c. die innere Kündigung des AN nimmt er billigend in Kauf.
Hier ein kleines Zitat:
"Kann der Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub widerrufen?
Nein. Der Arbeitgeber darf einen einmal gewährten Urlaub im allgemeinen nicht widerrufen. Ein solcher Widerruf ist nur in ganz extremen Ausnahmefällen möglich. Solche Ausnahmefälle sind aber rein theoretisch, d.h. es gibt sie in der Praxis kaum.
Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber gewährten Urlaub doch einmal widerruft?
Aus den o.g. Gründen ist ein Widerruf des einmal gewährten Urlaubs durch den Arbeitgeber in aller Regel unzulässig, d.h. Ihnen steht der einmal gewährte Urlaub rechtlich zu. Hier müssen Sie aber folgendes bedenken:
Auch ein rechtswidriger Widerruf von bereits gewährtem Urlaub durch den Arbeitgeber vor Urlaubsantritt führt dazu, daß Sie den (zunächst genehmigten, dann aber widerrufenen) Urlaub zunächst einmal nicht antreten dürfen. Auch in einem solchen Fall müssen Sie die Hilfe des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen. Wer „auf eigene Faust“ Urlaub macht, nimmt eine Selbstbeurlaubung vor, die die o.g. schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen hat.
Anders verhält es sich dann, wenn der Arbeitgeber den schon gewährtem Urlaub nach Urlaubsantritt widerruft. Eine solche Erklärung führt nicht dazu, dass der Arbeitnehmer den Urlaub abbrechen oder rechtliche Schritte ergreifen müsste. "
Andererseits kann man eine Dienstreise an einen solchen Ort, also nichtbetroffenes Nachbarland, nicht einfach verweigern. Aber das wäre ein anderer Thread…
Ciao
Garrett