Urlaubsschadenersatz

Meine Reise(2 Erwachsene, 2 Kinder) kostete ca. 3.600 €.
Wir waren am 30.07.11 auf dem Weg vom Parkplatz zum Flug-
platz Leipzig als ich einen Anruf aus Dresden erhielt, wo mich eine Dame fragte, ob wir denn noch kommen. Meine Frau schaute sofort in unseren Unterlagen nach, da stand Abflug: Leipzig. Fehler lag nicht bei mir. Ende vom Lied:
Zugfahrt nach Dresden, dort Übernachtung(Ibis), Abflug: 31.07.11. Zugfahrt und Hotelkosten wurden sofort von der TUI reguliert. Wer kann mir sagen, wie hoch ich meine Forderungen(Urlausausfall, Spesen, etc.) ansetzen kann?

Bitte helft mir, es eilt!

Hi,

wo hast Du gebucht, wann und was stand auf Deiner schriftlichen Reisebestätigung als Abflughafen?

bye
Rolf

Hi Rolf,
bin ja froh, dass jemand so schnell geantwortet hat.
Buchungbestätigung stammt vom 15.07.11, gebucht bei TUI(Discount Travel)
In dem Schreiben steht Leipzig-Teneriffa Süd. Auch in den Unterlagen, die ich am 23.07.11 persönlich abholte stand Leipzig als Abflugort.
Mir stellt sich nun die Frage, wieviel ich von TUI zzgl. der Spesen(72,70€) verlangen kann. Ich will mich an der Sache nicht bereichern, aber meine Frau hatte fast einen Nervenzusammenbruch.

In der Hoffnung, dass Du mir helfen kannst

Jörn-Hendrik

Hi,

das ist ja eine kuriose Sache. Das Problem bei solchen Dingen ist allerdings, dass eigentlich nur die tatsächlich angefallenen Kosten bzw. die Ersparnis verlangt werden können. Spesen für Telefon, Taxi u.ä. hast Du offensichtlich dokumentiert. Darüber hinaus hat TUI eine Nacht im Zielhotel gespart was auch noch zu berücksichtigen wäre.

Für den Streß und die Hektik entschädigt zu werden ist schwieriger. Man könnte mit nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit argumentieren http://www.das-rechtsportal.de/recht/reiserecht/nach… oder aber einfach einen Betrag festlegen und fordern um zu sehen, was passiert.

TUI ist allgemein bei der Bearbeitung von Reklamationen recht vernünftig. Allerdings ist Discount Travel eine „Billigtochter“ bei der u.U. härter entschieden wird.

Das ist jetzt alles meine private Einschätzung aus meiner Reisebüroerfahrung. Die rechtliche Einschätzung solltest Du vielleicht mal noch im Rechtsbrett einholen (Vorschaltseite beachten!).

bye
Rolf