Urlaubssemester und Kindergeld

Hallo :smile:!

Seit September letzen Jahres habe ich eine Ausbildung begonnen. Für diese Zeit hat mein Partner das Erziehungsjahr für meine Tochter übernommen (sie war damals 9 Monate). Er ist Student der Informatik und hat ein Urlaubssemester genommen (in Leipzig ist es wie wohl vieler Orts fast unmögl. einen Krippenplatz zu bekommen). Er wird jetzt sein Studium wieder aufnehmen da wir einen Tagesvater für die Kleine gefunden haben (im April 2004). Nun haben wir ein Bescheid bekommen, dass er (24) für dieses Urlaubssemester sein erhaltenes Kindergeld zurückzahlen soll. Wir waren damals so gutgläubig und dachten, es würde KG auch dann noch gezahlt, wenn es für das Urlaubssemester einen wichtigen Grund wie das Inanspruchnehmen der Elternzeit gibt.

Kann uns jemand Auskunft geben, wie es rechtlich um Urlaubssemester und KG steht?

Vielen lieben Dank,
Antje

Hallo Antje,

ich verstehe das noch nicht ganz. Also Kindergeld bekommt man praktisch immer, völlig unabhängig vom Einkommen, ob man studiert, arbeitet oder nicht. Meinst Du vielleicht das Erziehungsgeld? Das wäre dann einkommensabhängig, hat aber nicht direkt mit Studium oder Urlaubssemester zu tun. Oder gar BaföG? Das gibt es dann meines Wissens nach nicht im Urlaubssemester. Ich selbst hatte nach Geburt meines Sohnes Urlaubssemester, man darf bis zu 6 Urlaubssemester nehmen, in denen trotzdem Prüfungen gemacht werden dürfen, jedenfalls war das an der TU Berlin so. Kindergeld gab es sowieso, Erziehungsgeld wegen Einkommen des Partners nur bedingt.

Liebe Grüße,
Pat

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ich verstehe das noch nicht ganz. Also Kindergeld bekommt man
praktisch immer, völlig unabhängig vom Einkommen, ob man
studiert, arbeitet oder nicht.

Wie kommst du denn darauf ?
Das gilt nur bis man 18 ist, danach (bis max 27) müssen selbstverständlich gewisse Voraussetzungen erfüllt sein !
Gruß
Heidi

Hallo :smile:
wie Heidi schon bemerkte, bekommt man Kindergeld nicht ‚immer‘. Im Falle eines Urlaubssemesters wegen Krankheit zahlt die Kindergeldstelle weiterhin. Bei unserem Falle wissen wir das leider nicht, jedoch haben wir evt. Glück, da sich mein Freund nachweislich mit der Prüfungsvorbereitung beschäftigt hat und auch an einer solchen trotz Kindererziehung teilgenommen hat. Sozusagen hat er das Studium nicht gänzlich niedergelegt für das Semester.

Gruß
Antje

Hallo!

Jetzt verstehe ich Euch erst richtig, das KG für IHN. Ich habe mich gewundert, weil ich dachte es geht um das KG für Euer Kind und das bekommt ihr ja hoffentlich. Tschuldigung!

Gruß,
Pat

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Hallo Heidi,

normalerweise bekommen Eltern Kindergeld, daher dachte ich, es geht um das KG fürs Kind.

Gruß,
Pat

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