wer darf eigentlich in einer Firma (ca. 400 MA, mit BR) eine Urlaubssperre verhängen?
Mal angenommen ein Abteilungsleiter verteilt folgende Info: Blablabla werde Urlaub brauchen, ca. Ende Januar einige Tage (muß), da hier auch die Messe liegt wird es ansonsten in der Zeit von Mitte Januar bis frühestens nach Messeende außer in begründeten Fällen keinen Urlaub geben.
Wieweit darf denn eine Urlaubssperre verhängt werden, von der sich der Verhänger selbst ausnimmt? Könnt ihr Beispiele für die ‚begründeten Fälle‘ geben?
wer darf eigentlich in einer Firma (ca. 400 MA, mit BR) eine
Urlaubssperre verhängen?
Mal angenommen ein Abteilungsleiter verteilt folgende Info:
Blablabla werde Urlaub brauchen, ca. Ende Januar einige Tage
(muß), da hier auch die Messe liegt wird es ansonsten in der
Zeit von Mitte Januar bis frühestens nach Messeende außer in
begründeten Fällen keinen Urlaub geben.
Wieweit darf denn eine Urlaubssperre verhängt werden, von der
sich der Verhänger selbst ausnimmt? Könnt ihr Beispiele für
die ‚begründeten Fälle‘ geben?
Danke,:
Julia
Hi Julia,
Julia, schau doch einfach mal im §7 ff BUrlG nach. Da steht wann ein Urlaub gewärleistet werden muss und wann er gesperrt werden kann. Und man sollte immer mit dem BR reden, wenn einer vorhanden ist.