Urlaubssperre

Hallo zusammen,

wer darf eigentlich in einer Firma (ca. 400 MA, mit BR) eine Urlaubssperre verhängen?

Mal angenommen ein Abteilungsleiter verteilt folgende Info: Blablabla werde Urlaub brauchen, ca. Ende Januar einige Tage (muß), da hier auch die Messe liegt wird es ansonsten in der Zeit von Mitte Januar bis frühestens nach Messeende außer in begründeten Fällen keinen Urlaub geben.

Wieweit darf denn eine Urlaubssperre verhängt werden, von der sich der Verhänger selbst ausnimmt? Könnt ihr Beispiele für die ‚begründeten Fälle‘ geben?

Danke,
Julia

Hallo Julia,

in einem Betrieb mit BR unterliegt jegliche kollektive Urlaubsregelung der Mitbestimmung des BR gem. § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo zusammen,

wer darf eigentlich in einer Firma (ca. 400 MA, mit BR) eine
Urlaubssperre verhängen?

Mal angenommen ein Abteilungsleiter verteilt folgende Info:
Blablabla werde Urlaub brauchen, ca. Ende Januar einige Tage
(muß), da hier auch die Messe liegt wird es ansonsten in der
Zeit von Mitte Januar bis frühestens nach Messeende außer in
begründeten Fällen keinen Urlaub geben.

Wieweit darf denn eine Urlaubssperre verhängt werden, von der
sich der Verhänger selbst ausnimmt? Könnt ihr Beispiele für
die ‚begründeten Fälle‘ geben?

Danke,:
Julia

Hi Julia,

Julia, schau doch einfach mal im §7 ff BUrlG nach. Da steht wann ein Urlaub gewärleistet werden muss und wann er gesperrt werden kann. Und man sollte immer mit dem BR reden, wenn einer vorhanden ist.

gruß
Marcus

Wo genau?
Hi!

Julia, schau doch einfach mal im §7 ff BUrlG nach.

Wieso ff?

Da steht
wann ein Urlaub gewärleistet werden muss und wann er gesperrt
werden kann.

Wo genau?
Da steht nur was ziemlich schwammiges von Berücksichtigung von Wünschen und betrieblichen und persönlichen Gründen.

VG
Guido

Wo genau?
Da steht nur was ziemlich schwammiges von Berücksichtigung von
Wünschen und betrieblichen und persönlichen Gründen.

VG
Guido

Hi Guido,
wenn du dir den Text genau anschaust werden dir die Worte „dringende betriebliche Belange“ doch auf gefallen sein.

Hier ein paar Beispiele: „personelle Engpässe in Saisonbetrieben“, Jahresabschlussarbeiten, krankheitsbedingte Ausfälle…

Ich hoffe damit konnte ich euch helfen :smile:

MfG
Marcus

ICH habe das schon verstanden
Hi!

wenn du dir den Text genau anschaust werden dir die Worte
„dringende betriebliche Belange“ doch auf gefallen sein.

Wo steht da GENAU, wann gewährt werden MUSS?
Wo steht da GENAU, wann eine Sperre ZULÄSSIG ist?

Hier ein paar Beispiele: „personelle Engpässe in
Saisonbetrieben“, Jahresabschlussarbeiten, krankheitsbedingte
Ausfälle…

…da fallen mir noch einige andere ein…

Ich hoffe damit konnte ich euch helfen :smile:

Eher nicht

VG
Guido