Urlaubssperre 1 Jahr ?

Hallo,

Urlaubsanspruch hat man in jedem Kalenderjahr. Wenn ich aber beispielsweise meinen ganzen Jahresurlaub für 2010 im Juni 2010 genommen habe, ist es rechtlich nicht völlig ausgeschlossen, dass ich den nächsten Urlaub erst im August 2011 bekomme. In diesem Fall habe ich ein Jahr Urlaubssperre. So ist das denkbar. Gibt es ein ganzes Kalenderjahr keinen Urlaub, dürfte man, wenn man versucht, gerichtlich dagegen vorzugehen, Erfolg haben.

Viele Grüße

Peter

kann dir jetzt keinen gesetzestext nennen, aber frei aus dem bauch heraus sage ich nein.

Da geht es bestimmt um AT Angestellte. Da kann ich dir leider nichts zu sagen.

Hallo Leben62!

Entschuldige die verspätete Antwort…kam leider nicht eher dazu!
Nein, das mit der Urlaussperre für 1 Jahr geht nicht. Du hast auf jeden Fall Anspruch auf den gesetzlichen Mindesurlaub!

Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. In einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag kann ein höherer als der gesetzliche Mindesturlaub vereinbart werden (häufig), jedoch kein ungünstigerer (§ 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG).

Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen

Lieber Gruß, Sandra.