Hallo,
Urlaubsanspruch hat man in jedem Kalenderjahr. Wenn ich aber beispielsweise meinen ganzen Jahresurlaub für 2010 im Juni 2010 genommen habe, ist es rechtlich nicht völlig ausgeschlossen, dass ich den nächsten Urlaub erst im August 2011 bekomme. In diesem Fall habe ich ein Jahr Urlaubssperre. So ist das denkbar. Gibt es ein ganzes Kalenderjahr keinen Urlaub, dürfte man, wenn man versucht, gerichtlich dagegen vorzugehen, Erfolg haben.
Viele Grüße
Peter