Urlaubssperre - 6 Monate!

Hallo Leute!

der Arbeitgeber (Büro mit 8 Angestellten + 5 Familienmitglieder) eine Urlaubssperre für den Zeitraum vom 15.01. bis 15.07. festgesetzt. Als Grund hat er genannt, dass in diesem Zeitraum die Hochsaison (Reisebüro) ist. Die Urlaubssperre gilt natürlich nur für Angestellte.

Meiner Meinung nach, würde es nichts ausmachen, wenn immer nur eine Person fehlt, solange die Urlaubszeiten sich nicht überschneiden! Aber der AG lässt mit sich nicht darüber reden.

Ausserdem würde der AG jetzt noch nicht sagen können, ob er jetzt schon den Urlaub für 2005 genehmigen würde. Angenommen, manche müssen sich aber auch nach dem Partner richten (man will ja zusammen Urlaub machen). Hat jemand eine Idee, wie man sich dagegen wehren könnte, damit man noch rechtzeitig den Urlaub buchen (und damit den Frühbucherrabatt sichern) kann???

Vielen Dank im voraus,

Lena

Hallo

der Arbeitgeber (Büro mit 8 Angestellten + 5
Familienmitglieder) eine Urlaubssperre für den Zeitraum vom
15.01. bis 15.07. festgesetzt. Als Grund hat er genannt, dass
in diesem Zeitraum die Hochsaison (Reisebüro) ist.

Naja, das Argument erscheint auf den ersten Blick sehr schlüssig.

Die Urlaubssperre gilt natürlich nur für Angestellte.

Was sind denn die Familienmitglieder? Sind das keine Angestellten? Arbeiten die umsonst?

Meiner Meinung nach, würde es nichts ausmachen, wenn immer nur
eine Person fehlt, solange die Urlaubszeiten sich nicht
überschneiden!

Naja, das ist Deine Meinung, und Du kannst gerne trotzdem einen Urlaubsantrag für den Zeitraum stellen und nachdem dieser abgelehnt wurde, eine Klage einreichen. Dann wird der Richter sein Urteil fällen. Da dürfte überhaupt nur eine Chance bestehen, wenn diese Urlaubssperre ausschließlich für alle Nicht-Familienmitglieder gilt (und die Familienmitglieder gleichzeitig auch Angestellte sind).

Ausserdem würde der AG jetzt noch nicht sagen können, ob er
jetzt schon den Urlaub für 2005 genehmigen würde.

Nicht zu beanstanden.

Angenommen,
manche müssen sich aber auch nach dem Partner richten (man
will ja zusammen Urlaub machen).

Ärgerlich, aber kein Argument.

Hat jemand eine Idee, wie man
sich dagegen wehren könnte, damit man noch rechtzeitig den
Urlaub buchen (und damit den Frühbucherrabatt sichern) kann???

Also da tippe ich mal auf: Du hast NULL Chance!

Prinzipiell ist es nicht unrechtens, eine solche Urlaubssperre zu verhängen. Soweit der AG ausreichend betriebliche Gründe für sein Vorgehen vorbringen kann, wirst Du da auch auf dem Rechtsweg nicht machen können.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ich halte solch eine lange Urlaubssperre nicht für Rechtens. Damit wird das Recht
eines AN, seinen Urlaub erstmal dann zu nehmen, wenn er möchte, um 50%
beschränkt.
Bei einem größeren Unternehmen mit Betriebsrat würde sich solch eine Beschränkung
kaum durchsetzen lassen.
Was sich bei einem kleineren Unternehmen, das in dieser zeit ja schon sehr
belastet ist, sicher besser handhaben lässt, ist ein Urlaubsplan, wo sich jeder
eintragen kann und untereinander abgestimmt wird, wer wann in Urlaub darf (dass
immer einer fehlt, wie Du sagst, ist durchaus realistisch; wird noch jemand
krank, wird’s eng, aber das ist der Risikobereich des AG - er muss dann eben
Aushilfen einstellen).
Eigentlich ist die Hauptsaison im Reisebüro doch Januar-März - würde das nicht
genügen?
Und: Natürlich müssen alle mit dem gleichen Maß gemessen werden, ob sie nun
Familienmitglieder sind oder nicht.
Ciao
Bolo2L

Hi!

ich halte solch eine lange Urlaubssperre nicht für Rechtens.
Damit wird das Recht
eines AN, seinen Urlaub erstmal dann zu nehmen, wenn er
möchte, um 50%
beschränkt.

Das ist ja schön, dass Du es nicht für Rechtens hälst - leider ist das aber völlig unerheblich!
Schau Dir mal Lehrer an! Di bekommen jeden Tag Urlaub vorgeschrieben!
Und auch da gibt es Arbeitnehmer (also keine Beamten).

Du kannst aber auch Kindergärten nehmen! Meine Gattin z.B. bekommt drei Wochen in den Sommerferien und zwei Wochen in den Weihnachtsferien vorgeschrieben…

Bei einem größeren Unternehmen mit Betriebsrat würde sich
solch eine Beschränkung
kaum durchsetzen lassen.

Wenn Du wüsstest!

LG
Guido

Hi!

auch hi,

ich halte solch eine lange Urlaubssperre nicht für Rechtens.
Damit wird das Recht
eines AN, seinen Urlaub erstmal dann zu nehmen, wenn er
möchte, um 50%
beschränkt.

Das ist ja schön, dass Du es nicht für Rechtens hälst

nett, dass Du das schön findest :smile:

  • leider

ist das aber völlig unerheblich!

Es ist nicht _völlig unerheblich.

Schau Dir mal Lehrer an! Di bekommen jeden Tag Urlaub
vorgeschrieben!
Und auch da gibt es Arbeitnehmer (also keine Beamten).

Ja, aber das weiß man schon, wenn man den Job antritt, es ist also Bestandteil
des Arbeitsvertrags.

Du kannst aber auch Kindergärten nehmen! Meine Gattin z.B.
bekommt drei Wochen in den Sommerferien und zwei Wochen in den
Weihnachtsferien vorgeschrieben…

Da ist es genauso.

Bei einem größeren Unternehmen mit Betriebsrat würde sich
solch eine Beschränkung
kaum durchsetzen lassen.

Wenn Du wüsstest!

Ich weiß, da ich BR bin und es auch bei uns schon ähnliche Versuche gab. Der
Grundsatz ist, dass nur äußerst eng ausgelegte (vom Gericht) betriebliche Belange
dazu führen, dass die freie Wahl der Lage der Urlaubstage beschränkt werden darf.
Etwas anderes ist es natürlich, wie einfach sich das durchsetzen lässt ohne dass
der schuss auf Dauer nach hinten losgeht - da gebe ich Dir schon Recht.
Ciao
Bolo2L_

Nochmal Hi!

Es ist nicht völlig unerheblich.

OK - es mag Ausnahmen geben - hier aber wohl kaum :smile:

Du kannst aber auch Kindergärten nehmen! Meine Gattin z.B.
bekommt drei Wochen in den Sommerferien und zwei Wochen in den
Weihnachtsferien vorgeschrieben…

Da ist es genauso.

Mitnichten! In verschiedenen Kindergärten eines Trägers ist es nicht ungewöhnlich, dass verschiedene Urlaubsregelungen (natürlich nicht die tarifliche Menge) gelten. Und selbst bestehende Urlaubsregelungen werden in schnuckeliger Regelmäßigkeit geändert (deshalb auch weiter unten mein „wenn Du wüsstest“ zum Thema Betriebsrat und Zustimmung)

Ich weiß, da ich BR bin und es auch bei uns schon ähnliche
Versuche gab. Der
Grundsatz ist, dass nur äußerst eng ausgelegte (vom Gericht)
betriebliche Belange
dazu führen, dass die freie Wahl der Lage der Urlaubstage
beschränkt werden darf.

Soooo eng sind diese Belange nun wirklich nicht gestrickt! Natürlich: Wenn ein BR vorhanden ist und sich nicht von der Geschäftsfürung „kaufen“ lässt, ist es schwierig!

Aber ein BR wird hier wohl nicht vorhanden sein…

LG
Guido