Urlaubssperre für auszubildende hotelfachfrau

eine hotelfachfrau im ersten ausbildungsjahr (beginn der ausbildung: august des vorjahres) bekommt von ihrem chef im april des jahres die information, dass wegen der saison eine urlaubssperre für die zeit vom 01.04. bis zum 31.12. verhängt wird!!
die auszubildende hat bislang keinen urlaubsanspruch geltend gemacht (wegen der probezeit u.a.).

frage:

  • wie kann sich die auszubildende verhalten?
  • wann MUSS der erhohlungsurlaub gewährt werden?

Hallo

Diese saisonal lange Urlaubssperre ist zunächst einmal möglich. Allerdings frage ich mich, ob sich dieser knappe Zeitraum, der der Azubine bleibt, überhaupt mit der Berufsschule vereinbaren läßt?

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Der April ist fast um und schon fällt ihm das ein?

Gibt es einen Betriebsrat? Was sagt der dazu?

Ich habe im BUrlG nicht so richtig etwas gefunden, aber vielleicht doch:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Der Chef hat ja nun auch eine Fürsorgepflicht und ist verpflichtet, darauf zu achten, daß seine Schäfchen sich angemessen erholen.

Sie sollte einfach mal in Ruhe mit ihm darüber sprechen. Sich auch gleichzeitig erkundeigen, wie es rechtlich aussieht.

Gruß
Carmen

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Hallo,

urlaubssperre für die zeit vom 01.04. bis zum 31.12.

ich bin dafür, die ersten 3 Monate auch mit einzubeziehen! Und den Urlaubsanspruch, den man nicht nehmen kann, zu verdoppeln.

Wer tut denn so was?

  • wie kann sich die auszubildende verhalten?

Wie verhalten sich denn die anderen, also die Gesellen? Anwalt? Sollte der AG die dauerhafte Saison nur für Azubis ausgerufen haben, na dann …

  • wann MUSS der erhohlungsurlaub gewährt werden?

Im laufenden Kalenderjahr. Nach Wünschen des AN, nur im begründeten Ausnahmefall kann der AG das eingeschränken. Aber niemals auf 3/4 des ganzen Jahres. Und das, nachdem das 1/4 um ist. Kommt der AG nie mit durch!

Schwierig ist es, das Recht durchzusetzen. Denn wenn Azubi gegen Chef klagt, macht letzterer der Azubine natürlich ein wunderschönes Leben. Aber, wer sich so was ausdenkt, der hat noch mehr Ideen. Vielleicht war das mit dem Urlaub nur ein Baustein. Was ist mit Arbeitszeit? Was mit Pausen? Was lernen die Azubis und wo sind sie nur billige Kräfte (Betten machen, auch jeden Tag, gehört aber dazu).

Schönen Urlaub
T.

Immer langsam mit die jungen Pferde!
Hi!

Wer tut denn so was?

Hotels zum Beispiel!

Im laufenden Kalenderjahr. Nach Wünschen des AN, nur im
begründeten Ausnahmefall kann der AG das eingeschränken.

Letztendlich hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht - dazu zählt auch die Urlaubsgewährung zu bestimmten Terminen.

Im Bundesurlaubsgesetz steht nur, dass die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, nicht dass der Arbeitnehmer die Termine bestimmen kann.
Da steht auch nix von begründeten Ausnahmefällen!
Dort steht, dass er bei dringenden betrieblichen Belangen (die bei Saisonbetrieben eigentlich immer gegeben sind) diese Wünsche unberücksichtigt bleiben (können).

Aber
niemals auf 3/4 des ganzen Jahres.

Sagt wer?

Und das, nachdem das 1/4 um
ist.

Das finde ich auch ein wenig spät, da es die Urlaubnahme in diesem Jahr unmöglich macht. Dann müsste der komplette Jahresurlaub aus 2006 zusammen mit dem aus 2007 (so die Regelung auch dann gilt) in den ersten 3 Monaten 2007 gewährt werden - herzlichen Glückwunsch!

Kommt der AG nie mit durch!

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Das Einzige, was mich hier stutzen lässt:
Wenn ein Azubi keinen Blockunterricht hat, sondern 2 mal in der Woche zur Schule geht, wird es schwierig (hier sogar unmöglich), 2 Wochen Freizeit am Stück zu gewähren.

LG
Guido

ihr lieben!
ich bin völlig von den socken, wie schnell ich hier ratschläge und wissen bekomme!
in der tat bin ich ihr berufsschullehrer für politik. ist immer ein heikles thema, wenn es um JArbSch, pausen, arbeitsrecht etc. geht, weil sich häufig gesetzeslage und anwendung durch die ag widersprechen. zugleich sind die jungen leute in der glücklichen lage (überhaupt) einen ausbildungsplatz zu haben…
die auszubildenden besuchen die bs im block. zugleich müssen (fast) alle am nachmittag, abend oder auch am we noch in den betrieb… :frowning: das hat also nicht wirklich einen einfluß auf den urlaub.
allerdings ist es in der tat richtig, dass der erhohlungsurlaub NATÜRLICH nur in einer blockfreien zeit liegen kann -also während der schulferien. dadurch reduziert sich die mögliche zeit erneut, weil die schüler z.b. in diesem jahr 1., 2., 3, 8., 9., 17.KW (bis april usw.)unterricht hatten!
vielen dank für die zahlreichen antworten!

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Hallo,

na na

Wer tut denn so was?

Hotels zum Beispiel!

Da gibts wohl kein Beispiel. Würde als Beweis jede Branche akzeptieren, die erfolgreich den Rest (9 Monate) des Jahres zur Saison erklärt hat und AN Urlaub verweigerte.

Letztendlich hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht - dazu
zählt auch die Urlaubsgewährung zu bestimmten Terminen.

Im Bundesurlaubsgesetz steht nur, dass die Wünsche des
Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, nicht dass der
Arbeitnehmer die Termine bestimmen kann.

„zu berücksichtigen sind“, d.h. doch ich muss gute Gründe haben, ihn zum Wunschtermin zu verweigern. Oder?

VG
T.

Hi!

Da gibts wohl kein Beispiel. Würde als Beweis jede Branche
akzeptieren, die erfolgreich den Rest (9 Monate) des Jahres
zur Saison erklärt hat und AN Urlaub verweigerte.

OK - Schulen!
Lehrer können nur in den Ferien Urlaub nehmen. Da bleiben am Ende 9 Monate über, in denen das nicht möglich ist.

„zu berücksichtigen sind“, d.h. doch ich muss gute Gründe
haben, ihn zum Wunschtermin zu verweigern. Oder?

Du sprachst von begründeten "Einzel"fällen. Und das sind zu starke Worte für etwas, was täglich passiert.

LG
Guido