Urlaubssperre - Kostenübernahme

Hallo,

es gibt evt. folgendes Problem:
Ein Arbeitnehmer hat Urlaub eingereicht und diesen auch bestätigt bekommen, allerdings unter der Prämisse, bei entsprechenden Arbeitsanfall dann auch eine Urlaubsperre zu bekommen. (Was wohlbemerkt in diesem Unternehmen die Regel ist…)

Irgendwann muß der Arbeitnehmer seinen Urlaubsplatz aber mal buchen.
Sollte jetzt kurzfristig eine Urlaubsperre kommen, hat der Arbeitnehmer dann Anspruch darauf, das der Arbeitgeber die Unkosten für die Umbuchung und/oder den später evt. auch noch teureren Urlaubsplatz übernimmt?!

Gruß dgu

Ein Arbeitnehmer hat Urlaub eingereicht und diesen auch
bestätigt bekommen, allerdings unter der Prämisse, bei
entsprechenden Arbeitsanfall dann auch eine Urlaubsperre zu
bekommen. (Was wohlbemerkt in diesem Unternehmen die Regel
ist…)

Eine Urlaubssperre kann nur aus wichtigen betrieblichen Gründen verhängt werden. Gibt es keinen Betriebsrat, entscheidet im Zweifel ein Arbeitsgericht, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Eine in deiner Anfrage implizit angedeutete Willkür braucht der Arbeitnehmer nicht hinzunehmen.

Sollte jetzt kurzfristig eine Urlaubsperre kommen, hat der
Arbeitnehmer dann Anspruch darauf, das der Arbeitgeber die
Unkosten für die Umbuchung und/oder den später evt. auch noch
teureren Urlaubsplatz übernimmt?!

Der Arbeitgeber hat die Stornokosten für die bereits erfolgte Buchung zu tragen. Diese sollten aber vor Stornierung dem AG bekanntgemacht werden. Mehrkosten für eine Umbuchung (soweit diese den Stornokosten nicht geichzusetzen sind) oder für den zu einem späteren Zeitpunkt evtl. teureren Urlaubsplatz fallen hingegen nicht zu Lasten des AG.

Gruss
Schorsch

P.S.: Sehe gerade deine Mailadresse aus der Schweiz. Ich beziehe mich hier ausdrücklich nur auf Deutschland