Urlaubssperre wie im Betrieb öffentlich machen?

Hallo zusammen,

wegen einer Systemumstellung heißt es, dass der gesamte Betrieb anscheinend über die Weihnachtszeit + Neujahr eine Urlaubssperre bekommt (ausser natürlich die Feiertage).
Wenn wir unseren Vorstand ansprechen, bekommen wir keine konkrete Aussage, weil er sich nicht „festlegen“ will.

Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, wann und wie so etwas bekannt gegeben wird? Momentan lehnt er die Urlaubsanträge nur ab. Von der Urlaubssperre, erfahren wir alle nur indirekt.

Grüße,

Jill

Hallo Jill,

meine Antwort ist keine Rechtsberatung.

Was sagt Euer Betriebsrat zu diesem Thema?

Wenn der auch nichts Konkretes weiß, würde ich - aus eigener, mehrfacher Erfahrung - dazu raten, keine kostenpflichtigen Buchungen für einen Urlaub zwischen den Jahren vorzunehmen und mich darauf einstellen, dass ich keinen durchgehenden Urlaub haben werde.

Wenn jetzt schon von einer „Systemumstellung zum Jahresende“ die Rede ist, kann man getrost davon ausgehen, dass sie kommt und man zeitweilig oder durchgehend rund um die Feiertage arbeiten muss.

Na ja, man kann kündigen, wenn einem das nicht passt. Es kann aber passieren, dass es einem im nächsten Betrieb genau so ergeht. Jahreswechsel und Systemumstellungen ist eine naheliegende Kombination.

Viele Grüße
Maralena