Urlaubsstunden Teilzeit!

Hallo!
Person X arbeit 17 h/Woche im Verkauf und zwar 1x 4,5h,1x 9h und samstags alle 2 Wochen 7 h(also 3,5 h/Woche).
Der Urlaubsanspruch ist auf diese 17 h runtergerechnet.
Nun fällt ein Feiertag auf einen 9 h Tag und Person X hätte in der Woche nur 4,5 h Urlaub nehmen müssen, da Person x am Samstag nicht geplant war.Der Chef zog Person x nun 14 Urlaubsstunden ab und begründet wie folg:
Tagesschnitt 2,83 h(17h/6 Tage)-17 h minus 2,83h für den Feiertag = 14!
Ist das rechtens ok?Person X hab gab zu bedenken,wenn er sie hier als 6 Tage-Mitarbeiter rechne müsse er ihr auch 2,83 Überstunden anrechnen für all die Feiertage die ihr entgehen,darauf hin drohte er Person x sie gerne 6 Tage die Woche einzuplanen,natürlich dann ab 16 Uhr(Person x hat 2 Kinder die sie in der zeit nicht betreuen lassen kann…)
Wer ist nun im Recht?
Gruß Petra

Hallo,

Urlaub wird grundsätzlich nicht in Stunden, sondern in Arbeitstagen gerechnet, auch wenn an den Arbeitstagen unterschiedliche Arbeitsleistung vereinbart ist.
Wir reden hier also über 2,5 Arbeitstage pro Woche.

&Tschüß
Wolfgang