Hallo,
ein Auszubildender hat zwei Schultage in der Woche.
Donnerstags sechs Stunden und freitags vier Stunden.
Er muss von AG-Seite aus anschließend für zwei Stunden an der Arbeit erscheinen.
Wenn der Auszubildende Urlaub einreichen möchte, wie verhält sich das mit den Schultagen? Muss er an diesen Tagen auch Urlaub nehmen?
Der Auszubildende nimmt Urlaub vor seiner Abschlussprüfung, aber hat in dieser Zeit jeweils donners- und freitags Schule.
Muss der Auszubildende für die zwei Stunden, die er jeweils nach der Schule an der Arbeit erscheinen muss Urlaub einreichen? Wenn ja, wie viele Tage?
Gibts dazu evtl. Gesetzesgrundlagen oder gar Gerichtsurteile?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Marcel