folgende situation: es gibt ein befristetes arbeitsverhältnis bis zum 31.3. dieses jahres. aufgrund der tatsache, daß ich ich gemobbt wurde, bin ich nunmehr krank geschrieben und werde bis zum ende des arbeitsvertrages auch nicht mehr an diesen arbeitsplatz zurückkehren.
nun stehen mir für dieses jahr noch 1 azv-tag (arbeitszeitverkürzung) und 7 urlaubstage zu. auf der anderen seite habe ich aufgrund der belastenden arbeitssituation aus dem dezember 15 minusstunden mit rübergenommen.
frage: muß der arbeitgeber mir die urlaubstage ausbezahlen?
können die minusstunden damit verrechnet werden?
wie sieht es mit dem azv-tag aus?
Urlaub der nicht genommen werden kann muss ausbezahlt werden.
Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) …
(2) …
(3) …
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Die Freistellung aus der Arbeitszeitverkürzung und die Minusstunden sollten eigentlich verfallen. Du solltest aber sicherheitshalber Deinen Tarifvertrag oder die entsprechende Betriebsvereinbarung nachsehen.
danke, das hilft mir echt weiter.
ich bin im öffentlichen dienst und werde nach bat bezahlt. den
finde ich sicher irgendwo im netz.
gruß,
fabienne.
Die Auszahlung der Resturlaubstage setzt allerdings die Gesundung bis zum Ende des Übertragungszeitraumes voraus. Aber das steht auch noch mal hier (dann brauchst Du nicht suchen):