Urlaubstage auszahlen lassen

Hallo zusammen!

Ich hab mal eine Frage an euch Experten hier.

Stellt euch vor, jemand arbeitet auf ca. 25 Std. Basis als Kassierer in einer Tankstelle, der alte Chef würde aufhören und die Tankstelle weiterverpachten, sagen wir mal zum 01.06.

Sagen wir Kassiererin A hätte noch Urlaubsanspruch aus 2011 in Höhe von 13 Tagen.

Nun würde der Chef wollen, dass dieser Urlaub zum größten Teil ausgezahlt wird, weil ein dezentes Arbeitnehmer Problem bestünde, es zwar nicht unmöglich wäre den Mitarbeitern Urlaub zu gewähren, es aber dennoch schwierig wäre.

Könnte die Kassierin auf ihren Urlaubsanspruch aus dem letzten Jahr bestehen oder müsste sie sich mit der Auszahlung zufrieden geben? Vor allem, weil sie im Zeitraum von Februar 2011 bis Mai 2012 gerade mal eine einzige Woche Urlaub hatte.

Und da ja eine Übergabe an einen anderen Chef geplant wäre, würde der jetzige Chef wollen, dass der Urlaubsanspruch aus diesem Jahr also anteilig für die ersten 6 Monate auch gleich mit ausgezahlt werden würde.

Ist das so rechtens? Oder könnte die genannte Kassiererin darauf bestehen, dass der neue Chef den Urlaubsanspruch übernimmt?

Vom Prinzip her bliebe für die AN ja alles gleich. Die Tankstelle würde beim gleichen Tankstellenkonzern bleiben, aber halt mit einem anderen Chef.

Ich selbst kann dazu im Internet nur bedingt was finden und wäre euch dankbar, wenn ihr mir ein paar unverbindliche Auskünfte geben könntet.

Vielen Dank schonmal!

Tilly

Hallo zusammen!

Ich hab mal eine Frage an euch Experten hier.

Stellt euch vor, jemand arbeitet auf ca. 25 Std. Basis als
Kassierer in einer Tankstelle, der alte Chef würde aufhören
und die Tankstelle weiterverpachten, sagen wir mal zum 01.06.

Sagen wir Kassiererin A hätte noch Urlaubsanspruch aus 2011 in
Höhe von 13 Tagen.

Nun würde der Chef wollen, dass dieser Urlaub zum größten Teil
ausgezahlt wird, weil ein dezentes Arbeitnehmer Problem
bestünde, es zwar nicht unmöglich wäre den Mitarbeitern Urlaub
zu gewähren, es aber dennoch schwierig wäre.

Das hat der AG zu verantworten. Die Personalplanung ist so zu gestalten, daß jeder AN seinen Erholungsurlaub nehmen kann.

Könnte die Kassierin auf ihren Urlaubsanspruch aus dem letzten
Jahr bestehen

Ja

oder müsste sie sich mit der Auszahlung
zufrieden geben?

Nein, da kein gesetzlich akzeptierter Grund für eine Abgeltung erkennbar ist (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Vor allem, weil sie im Zeitraum von Februar
2011 bis Mai 2012 gerade mal eine einzige Woche Urlaub hatte.

Die AN sollte aber die Verfallsfrist des § 7 Abs. 3 BUrlG (31.03.) beachten.

Und da ja eine Übergabe an einen anderen Chef geplant wäre,
würde der jetzige Chef wollen, dass der Urlaubsanspruch aus
diesem Jahr also anteilig für die ersten 6 Monate auch gleich
mit ausgezahlt werden würde.

Wollen kann man viel…

Ist das so rechtens? Oder könnte die genannte Kassiererin
darauf bestehen, dass der neue Chef den Urlaubsanspruch
übernimmt?

Ja, wegen § 613a BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Vielen Dank schonmal!

&Tschüß

Tilly

Wolfgang