Urlaubstage bei Beschäftigungsverbot

Hallo ihr,

mir ist beim Lesen eines Artikels was durch den Kopf gegangen: Eine Frau, die als Erzieherin mit 2-6 jährigen Kindern arbeitet wird schwanger und bekommt recht bald (10. Woche) ein Beschäftigungsverbot von ihrem Arzt ausgesprochen (Ansteckungsgefahr)

Die Erzieherin hat im Jahr 25 Tage Anspruch auf Urlaub. Das Beschäftigungsverbot geht von Januar bis Juni 2012. Danach ist sie für eineinhalb Jahre in Elternzeit. Was ist mit dem Urlaub in 2012? Bleibt der Anspruch von 25 Tagen und wenn ja, wann nimmt sie den?

Das sind so Dinge die mir im Zuge von Elternzeit und Betreuungsgeld durch den Kopf gehen. Kostet ja alles Geld und Nerven.

Viele Grüße und Danke
Fabian

Hallo nochmal,
hab jetzt was unter MuschG und BEEG, jeweils § 17 gefunden. Also besteht durchaus nach dem Beschäftigungsverbot voller Urlaubsanspruch und nach Elternzeit entsprechend gekürzter Urlaub, richtig?

MfG

Hallo

Der Urlaub aus 2012 wird um jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 gekürzt und ist dann nach der Elternzeit zu gewähren (bzw wenn das AV dann beendet wird, ist er abzugelten).

Gruß,
LeoLo

Was man aber mit einbeziehen sollte:
Ist in diesem Zeitraum ein Betriebsurlaub geplant gewesen (Schließung der Einrichtung z.B. für eine Woche) wird dieser vom Urlaubsanspruch abgezogen.
Gleiches gilt (wenn ich mich richtig erinnere) für bereits geplanten und genehmigten Urlaub.

Krümelchen

… mehr traue ich mich bei Dir nicht :smile:

Huhu!

Der Urlaub aus 2012 wird um jeden vollen Monat

Können wir da Kalendermonat draus machen?

Elternzeit um
1/12 gekürzt und ist dann nach der Elternzeit zu gewähren (bzw
wenn das AV dann beendet wird, ist er abzugelten).

VG
Guido

Können wir da Kalendermonat draus machen?

Aber klar…! :wink:

Gruß,
LeoLo