Hallo ihr,
mir ist beim Lesen eines Artikels was durch den Kopf gegangen: Eine Frau, die als Erzieherin mit 2-6 jährigen Kindern arbeitet wird schwanger und bekommt recht bald (10. Woche) ein Beschäftigungsverbot von ihrem Arzt ausgesprochen (Ansteckungsgefahr)
Die Erzieherin hat im Jahr 25 Tage Anspruch auf Urlaub. Das Beschäftigungsverbot geht von Januar bis Juni 2012. Danach ist sie für eineinhalb Jahre in Elternzeit. Was ist mit dem Urlaub in 2012? Bleibt der Anspruch von 25 Tagen und wenn ja, wann nimmt sie den?
Das sind so Dinge die mir im Zuge von Elternzeit und Betreuungsgeld durch den Kopf gehen. Kostet ja alles Geld und Nerven.
Viele Grüße und Danke
Fabian