Ich habe eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit. Angenommen, jemand ist arbeitsunfähig und erhält Entgeltfortzahlung. Anschließend erhält er noch eine gewisse Zeit Krankengeld. Nun möchte der Arbeitgeber aufgrund der AU Urlaubstage streichen.
Ist dies rechtens? Falls ja oder nein, wäre ich in jedem Fall für die dazugehörige Rechtsvorschrift dankbar.
nehmen wir an…
Urlaubstage und ihre Abgeltung findest du im Bundesurlaubsgesetz!
§ 7 Abs. 4 BUrlG oder AV oder TV.
Allerdings verfällt zum 31.03. des Folgejahres der Abgeltungsanspruch, wenn der AN krank bleibt.
mehr dazu hier… http://www.rechtsrat.ws/gesetze/burlg/01.htm
LG JSP
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