Hallo ich hab am februar eine ausbildung in einem sozialen beruf angefangen, wurde aber am 30.06.10 gekündigt und konnte somit keinerlei Urlaubstage benutzen.
mir wurde gesagt vom PDL, dass ich meine Urlaubstage, die ich nicht nehmen konnte, bezahlt bekomme. nun ließen Sie mich mehrmals warten bis heute und ich habe noch immer nichts bekommen, sowohl Arbeitszeugnis als auch meine ca. 10 Urlaubstage, was in dem fall ca. 400€ Brutto währen.
falls noch nicht geschehen, würde ich die Personalabteilung daran erinnern (evtl. wurde es einfach vergessen). Sonst Brief an den Leiter der Personalabteilung (Adresse mit Zusatz „persönlich“!).
Sonst mit dem Betriebs- oder Personalrat Kontakt aufnehmen.
Falls erfolglos, gibt es noch Möglichkeiten über die Gewerkschaft (wenn man dort Mitglied ist).
Als allerletzte Möglichkeit bliebe Rechtsanwalt bzw. Arbeitsgericht.
wichtig ist es, dass man den Arbeitgeber schriftlich dazu aufgefordert hat. Im letzten Schreiben sollte auch eine Frist genannt sein (z.B. 2 - 3 Wochen). Wesentlich sind auch Nachweise, dass die Briefe angekommen sind.
Bei Bedürftigkeit werden die Kosten für den Anwalt auch vom Staat übernommen. Am bestem beim Amtsgericht nach einem Beratungsgutschein erkundigen.
Der Anwalt wird den Arbeitgeber dann nochmal mit Fristsetzung anschreiben.
Statt zum Anwalt kann man auch direkt zum Arbeitsgericht gehen. Wichtig sind aber auch hier entsprechende Nachweise.
Sollte ich eventuell meiner Ex-Arbeitsstelle per Brief
mitteilen, dass ich kurz davor bin die anzuzeigen, sodass Sie
wissen, dass ich es ernst meine?
nicht anzeigen, sondern verklagen.
Ich würde mich aber vorher schon über die einzelnen Schritte geanauer informieren. Drohungen, die man nachher nicht umsetzt, sind ungünstig, weil man danach nicht mehr glaubwürdig ist.
Wichtig könen auch Fristen im Arbeits- odere Tarifvertrag sein: z.B. 3 oder 6 Monate, in denen Forderungen in einer bestimmten Form geltend gemacht werden müssen. Sonst sind die Ansprüche ggf. verfallen.
Sag den Leuten, dass nochmal eindringlich. Und setze ein Frist bis wann du das haben möchtest. Ist ja auch wichtig zur Vorlage bei neuen Arbeitgebern.
Und schiebe vllt. hinterher, dass du ansonsten auch andere Wege gehen kannst (Arbeitsgericht zum Beispiel).
der PDL in der firma sagte immer er werde es weitergeben.
Der chef, der muss gleich auflegen, da er wichtige termine hat. (wimmelt mich ab).
er erwähnt auch, dass mann vorher eine vereinbarung treffen musste. wobei ich am tag der kündigung mit dem PDL darüber geredet habe, was mit meinen urlaubstagen geschieht und er sagte, dass es nachbezahlt wird, da ich diese tage während der probezeit nicht nehmen durfte.
ich werde denen nun am montag einen brief schreiben, womit ich denen eine frist von 2 Wochen gebe auf meinen Brief zu antworten. währendessen werde ich selbstverständlich zum Arbeitsgericht gehn und weitere infos sammeln was ich so tun muss.
Hallo,
Du hast ein Anrecht auf Deinen Urlaub - in dem von Dir geschilderten Fall in Form einer Auszahlung. Du solltest Deinem alten Arbeitgeber einen Brief schreiben und darin eine Frist von 14 Tagen zur Überweisung des ausstehenden Betrages aussprechen. Nach Ablauf der Frist solltest Du dann einen Anwalt einschalten.
Auf das Zeugnis hast Du ebenfalls ein Anrecht. Ich würde an Dener Stelle aber darauf verzichten. Es ist nicht zu erwarten, dass dort etwas positives drinsteht.
Hinschreiben und eine Frist von 14 Tagen setzen innerhalb derer alles erledigt sein muss ansonsten mit Klage drohen. Anscheinend verstehen sie nur diesen weg.
wurde dir in der Probezeit gekündigt oder gab es nach der Probezeit einen Grund?
Der Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer verpflichtet, diesem ein Arbeitszeugnis zu erstellen. Dieses muss sogar wohlwollend sein. Im Zweifel würde jeder Arbeitsgerichtsprozess zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgehen. Also solltest du auf jeden Fall auf die Ausstellung des Zeugnisses bestehen.
Vielleicht noch einmal mit dem zuständigen Ausbilder oder mit dem Personalchef über dieses Problem reden.
Normalerweise steht dir noch das Geld für nicht genommen Urlaub zu. Aber wenn dein Arbeitgeber so dagegen ist hier etwas zu tun, sieht es wirklich schwer aus.
Wirklich noch einmal ein Gespräch aufsuchen und vielleicht sic irgendwo in der Mitte treffen, wenn er dir in den nächsten Tage ein ordentliches Arbeitszeugnis ausstellt, dass Ihr Euch auf 200 € einigt.
als erstes die Firma schriftlich auffordern, das Geld auszuzahlen. In dem Schreiben eine angemessene Frist nennen (zwei bis vier Wochen sollten reichen) und dabei ein konkretes Datum nennen. Also nicht schreiben „… innerhalb von drei Wochen…“, sondern „…bis zum Datum xy …“. Dabei höflich bleiben und auf Drohungen besser verzichten. Den Brief unbedingt als Einschreiben versenden und den Zustellnachweis aufheben. Falls vorhanden auch gleich den Betriebsrat informieren.
Wenn das nichts bringt, solltest Du Dich an einen Anwalt wenden. Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast und Dir die finanziellen Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen, kannst Du beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen.
Der Anwalt wird dem Unternehmen vermutlich noch eine weitere Frist setzen. Sollte das auch nichts bringen, kannst Du Dir überlegen, ob Du Klage einreichen willst. Genaueres wird Dir dann der Anwalt sagen.
Statt zum Anwalt kannst Du auch gleich zum Arbeitsgericht gehen. Informationen dazu gibt es hier:
Eine Frage am Rande: War die Kündigung gerechtfertigt? Auszubildende können nach der Probezeit nur sehr schwer gekündigt werden. Evt. sollte das auch noch jemand prüfen.
Also Grund der Kündigung : Aus wirtschaftlichen gründen.
wurde kurz vor „ende“ der probezeit also nach ca. 5 monaten gekündigt.
Betriebsrat und das ganze zeugs gibts da nicht, es ist eine recht kleine Privat firma, die nur ein personaldienstleiter besitzt sowie 2 chefs und 5-8~ mitarbeiter.
bei denen bringt reden nichts denn mir wird immer was von chef ist nicht da gefaselt und erscheinen sollte ich nicht mehr dort, was ich dann auch nicht tun werde.
Das mit den Gerichts/Anwaltskosten verstehe ich nicht so recht.
Habe zurzeit 1 jahr un paar monate total gearbeitet als Teilzeit(10 monate) und Lehre 5 sonst minijobs.
Aktuell : Ausbildungssuchend
ich habe ja ca. 300-400€ brutto durch den urlaubstagen, muss ich dann so oder so draufzahlen, wenns zur Klage kommt?
Hallo,
da kannst Du nur noch zum Arbeitsgericht gehen.
Zuerst gibt es eine Güteverhandlung. Jeder zahlt dort seine eigenen Kosten. Hast Du kein Geld, wird Dein Anwalt für Dich Prozesskostenhilfe beantragen.
Schöne Grüße