Hallo Mühli,
wenn durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung die tarifliche, wöchentliche Arbeitszeit umverteilt wird, bleiben es immer noch ganze Arbeits- und mithin auch ganze Urlaubstage.
Dein Arbeitgeber wird Dir auch nicht 4,5 Urlaubstage abziehen, wenn Du von montags bis donnerstags Urlaub nimmst.
Insoweit ist auch die Aussage von Deinem Lohnbüro schlichtweg Blödsinn.
Deine diesbezüglichen Gedanke/ Ideen stellen aber unter Beweis, warum viele Betriebe in der deutschen Wirtschaft in die Insolvenz rutschen.
Ein Arbeitsverhältnis bedeutet für beide Seiten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Wenn der Arbeitgeber die tarifliche Wochenarbeitszeit so umverteilt hat, daß Du am Freitag früher Feierabend und damit mehr vom Wochenende hast, also etwas für Dich getan hat, so hat er sicherlich nicht mit derart „krummen Ideen“ gerechnet.
Aufgrund Deiner Überlegung würde ich als Arbeitgeber die tarifliche, wöchentliche Arbeitszeit jetzt gleichmäßig auf 5 Tage verteilen und Deinen Kollegen mitteilen, warum dies geschehen ist. Du darfst versichert sein, daß Deine Kollegen Dich dafür sehr „herzen“ werden.
Ich kann Dir versichern, daß Du mit derartigen Überlegungen in Deinem ganzen Berufsleben nicht weit kommen wirst.
Zudem soll der Urlaub der Erholung dienen, weshalb man üblicher Weise zwei oder drei komplette Wochen nimmt. Dann stellt sich die Frage wegen eines solchen freitags ohnehin nicht.
Beste Grüße
maasterp