Urlaubstage berechnen

Arbeite in einem metallverarbeitendem Betrieb in Bayern.
Arbeite Mo. - Do 8.25 Std. u. Freitag 5 Std.

Wenn ich mir Mittwoch, Donnerstag, Freitag Urlaub nehme, werden mir drei ganze Tage abgezogen.

Die im Lohnbüro sagen, wenn ich nicht mindestens drei ganze Tage in der Woche arbeite, zählt der Freitag als ganzer Tag.

Weiß jemand bescheid und wo kann ich das nachlesen.

Hallo,

Sie arbeiten 38 Stunden in der Woche. Somit Vollzeit. Alle Tage gelten als volle Tage! Die Verteilung erfolgt nach Ihrem Arbeitsvertrag bzw. nach den tariflichen Vorgaben oder einer Sonderabsprache. Im Grunde müssten Sie jeden Tag das gleiche an Stunden arbeiten.

Die fehlenden Stunden vom Freitag arbeiten Sie in den Tagen Mo-Do rein und gehen deshalb früher nach Hause. D.h., Sie erarbeiten sich ein Stundenguthaben um die fehlenden Freitagstunden auszugleichen.

Wenn Sie nicht arbeiten, wird auch kein Stundenüberschuss für Freitag aufgebaut. Somit gilt wieder die normale Sollarbeitszeit. Somit 1 Tagessoll und deshalb 1 ganzer Tag für den Urlaub.

Hätten Sie Montag, Dienstag und Mittwoch gearbeitet, so wäre bereits ein größerer Teil des benötigten Stundenguthabens für Freitag bedingt aufgebaut worden und man hätte dann den halben U-Tag anrechnen können.

Hierbei handelt es sich bei Ihnen um eine individuelle Vereinbarung durch Tarif, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder besondere Verteilung der Arbeitszeit.

Ansonsten können Sie alle gesetzlichen Regeln zum Urlaub im Bundesurlaubgesetz nachlesen.

Grüße
Gorbes

Hallo Mühli,

das Urlaubsthema ist leider etwas verzwickt, nach dem Bundesurlaubsgesetz hat der Beschäftigte Anspruch auf 24 Werktage Urlaub, entspricht 4 Wochen (Samstag zählt als Werktag), in Tarifverträgen sind meistens 30 Urlaubstage vereinbart - 6 Wochen, (Tarifvertrag geht von der 5-Tagewoche aus).

Nun kommt aber das Problem der ungleichen Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die Wochentage dazu, hier werden meist betriebliche Vereinbarungen zwischen Personalleitung und Betriebsrat getroffen.

Die Frage ist nun für mich, wie die Urlaubstage berechnet werden, wenn für jeden Urlaubstag ein fünftel der Wochenarbeitszeit verrechnet wird, ist es richtig, wenn auch für jeden Tag Urlaubsnahme ein „Urlaubstag“ abgezogen wird.

Dies wird in der Regel vereinbart, weil sonst für die Urlaubstage unterschiedliche Tagesarbeitszeiten herangezogen werden müßten.

Es kommt also auf die vereinbarte betriebliche Regelung an.
Betriebsrat und Gewerkschaft können hier genau Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

ich finde das in Ordnung, aber nur wenn Mi, Do, nicht 1.25 Tage bezahlt werden.
Gruß:

Das ist korrekt. Wenn Sie am Freitag Urlaub nehmen, ist der Freitag ein Urlaubstag, egal ob Sie freitags weniger arbeiten. Sie haben eine 38 Std.Woche, die Sie in Absprache mit dem AG so verteilt haben. Und für die 38 Std.Woche erhalten Sie sonundsoviel Urlaubstage (!)- nicht Arbeitsstunden.
Nachlesen können Sie das sicher in dem für Sie gültigen Tarifvertrag, dem Bundesurlaubbsgesetz, oder Sie fragen Ihren Betriebsrat.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Diese Regel scheint mir eine willkürliche Vereinfachung zu sein, nicht ganz unbegründet, aber auch nicht unbedingt ganz fair. Wie würde denn der Freitag gerechnet, wenn du drei ganze Tage in der Woche arbeitest? Das Gesetz gibt da nichts her, das kennt nur Urlaubstage, keine halben Tage und keine Urlaubsstunden.
Am besten wäre eine klare Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, wie sie z.B. http://www.haubner-stb.de/Arbeitsrecht/2008/2008-06-… empfiehlt: Urlaubsstunden definieren.

Hallo Mühli,

wenn durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung die tarifliche, wöchentliche Arbeitszeit umverteilt wird, bleiben es immer noch ganze Arbeits- und mithin auch ganze Urlaubstage.
Dein Arbeitgeber wird Dir auch nicht 4,5 Urlaubstage abziehen, wenn Du von montags bis donnerstags Urlaub nimmst.
Insoweit ist auch die Aussage von Deinem Lohnbüro schlichtweg Blödsinn.

Deine diesbezüglichen Gedanke/ Ideen stellen aber unter Beweis, warum viele Betriebe in der deutschen Wirtschaft in die Insolvenz rutschen.

Ein Arbeitsverhältnis bedeutet für beide Seiten nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Wenn der Arbeitgeber die tarifliche Wochenarbeitszeit so umverteilt hat, daß Du am Freitag früher Feierabend und damit mehr vom Wochenende hast, also etwas für Dich getan hat, so hat er sicherlich nicht mit derart „krummen Ideen“ gerechnet.

Aufgrund Deiner Überlegung würde ich als Arbeitgeber die tarifliche, wöchentliche Arbeitszeit jetzt gleichmäßig auf 5 Tage verteilen und Deinen Kollegen mitteilen, warum dies geschehen ist. Du darfst versichert sein, daß Deine Kollegen Dich dafür sehr „herzen“ werden.

Ich kann Dir versichern, daß Du mit derartigen Überlegungen in Deinem ganzen Berufsleben nicht weit kommen wirst.

Zudem soll der Urlaub der Erholung dienen, weshalb man üblicher Weise zwei oder drei komplette Wochen nimmt. Dann stellt sich die Frage wegen eines solchen freitags ohnehin nicht.

Beste Grüße

maasterp

Richtig ist : Jeder Tag (ob Freitag oder Donnerstag oder sonstwas) wird mit 7,6 Stunden berechnet (statt 8,25 oder 5). Das ist der Durchschnitt (38 Stunden bei 5 Tage Woche)

Ich kenne das Problem auch, da wir Freitags 6,5 Std arbeiten und nicht 8 wie die anderen Tage. Bei uns wird aber die Wochenstundenzahl durch 5 geteilt und somit jeder Urlaubstag mit 7,7 Std. gerechnet. Dann ist alles auf dem Monatsstundenkonto - Soll und Ist gleicht sich dann aus. Rechtlich weiß ich nicht wo man das nachlesen kann. Betriebsrat fragen?
LG + Freitags keinen Urlaub nehmen!

Hallo,
es ist richtig, das für Freitag ein ganzer Tag abgezogen wird, da ja sonst für Mo-Fr immer mehr als ein Tag abgezogen werden müsste.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38 Std. und könnte bei einer 5-Tage-Woche auf täglich 7,6 Std. verteilt werden.
Viele Arbeitgeber lassen von Mo-Fr etwas länger arbeiten, damit die Arbeitnehmer ein bischen früher ins Wochenende starten können.
Ich hoffe ich konnte ausreichend helfen,
Gruß Svalroph

Hallo,

leider ist so, dass die Urlaubstage sich auf die zu arbeitenden Wochentage beziehen. Nimmst du Freitags (kurzer Tag) frei ist der komplette Urlaubstag weg. Wenn bei Euch Ü-Stunden anfallen solltest du anstatt Urlaub für den Freitag, Überstundenabbau beantragen - Ist eine Möglichkeit. Ausnahmen in vielen Betrieben kann eine betrieblich Sonderreglung für den 24.und 31.12.bilden. Kann, muss aber nicht.

Vg
Milan

Hallo Mühli,
leider kann ich Dir nicht helfen.

Gruß aus Bremen,
Kaktus*1

Hallo,

es zählt für den Urlaub nicht, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten, sondern nur wie viele Tage Sie wöchentlich tätig sind.

Schönen Gruß

Holger

Hallo Mühli,

kommt mir auch etwas spanisch vor. Wahrscheinlich ein Versuch, die Berechnung des Urlaubs zu erleichtern.

Dann muss es allerdings auch so sein, dass 3 Tage (z. B. Mo-Mi) auch „nur“ 3 Urlaubstage beanspruchen, und nicht wie es mathematisch korrekt wäre 3,25 Tage.

Also entweder exakte Abrechnung (Mo-Do = 1,08 Urlaubstage, Fr = 0,66 Urlaubstage) oder nach dem Motto 1 Werktag = 1 Urlaubstag.

Dass die Bewertung davon abhängt, wie viele Tage in der Woche du nimmst, ist etwas ungewöhnlich.

Gibt es bei euch einen Betriebsrat? Den kannst du dazu ansprechen - vielleicht gibt es ja eine Betriebsvereinbarung, in der das geregelt ist. Eine genaue Auskunft kann dir sicherlich auch die Gewerkschaft für die metaillverarbeitende Industrie geben.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,
ja im Tarifvertrag.
es ist so das im metall der freitag mitzählt.im einzelhandel zählt sogar der samstag noch dazu.
mfg

Hallo Mühli,

das ist richtig so. Es zählt die Vollzeitwoche. Wenn der Betrieb die Arbeitszeit so legt, dass Ihr an 4 Tagen länger arbeitet, um am Freitag früher aufzuhören, beeinflusst das nicht die Wertung eines Uraubstages. D. h. der Freitag zählt auch als ganzer Urlaubstag. Ihr habt wohl eine 38 Stunden Woche. Somit hat ein voller Urlaubstag 7,6 (38 geteilt durch 5 Tage) Stunden. Wenn Du z. B. am Montag Urlaub hast, an dem Ihr 8,25 Stunden arbeitet, müsste Dir nach Deiner Rechnung ein Urlaubstag mit 7,6 Stunden + die restl. Stunden auf 8,25 angerechnet werden, wenn Du am Freitag nur die 5 Stunden angerechnet haben möchtest. D. h. Dir würden 1 Tag und 0,65 Stunden Urlaub abgezogen. Wie soll man das berechnen? Das ist in der Praxis nicht durchführbar! Daher wird bei einer Vollzeitbeschäftigung pro Tag auch ein ganzer Tag Urlaub abgerechnet, auch wenn die Arbeitszeit nicht exakt 7,6 Stunden (in deinem Fall bei einer 38 Stunden-Woche) beträgt. Somit hast Du von Mo. bis Do. einen Vorteil, wenn Dir jeweils ein Tag abgezogen wird.

Wenn ich z. B. als Teilzeitkraft mit 4 Stunden pro Tag Urlaub nehme, ist das auch ein ganzer Tag, weil meine tägliche Arbeitszeit 4 Stunden beträgt.Du könntest im Urlaubsgesetz nachschauen.

Claudia

Hallo, dass steht im Bundesurlaubsgesetz. Die Tage sind sch… egal. Es geht um Stunden und diese ergeben sich aus der Arbeitsvertraglichen Vereinbarung über die monatliche Gesamtarbeitszeit. Z. B. hat ein 50% Teilzeitarbeiter zwar min. 20 Urlaubstage (Mo-Fr.), sie werden aber pro Tag mit nur 4 Stunden bezahlt.

Man merke sich: es geht nicht immer um Kalendertage.

Hallo Anfragende®,

wahrscheinlich hat sich die Angelegenheit schon geklärt. Leider kann ich nicht weiterhelfen.

Grüße