Ein Arbeitgeber gewährt im Arbeitsvertrag einen jährlichen Urlaubsanspruch von 24 Urlaubstagen.
Ergänzt mündlich, dazu kämen aber noch die alljährlichen Betriebsferien, die meist 4 Tage entsprechen, obenauf. Diese 4 Tage würden aber nicht im Arbeitsvertrag geregelt, da Betriebsferien im Arbeitsvertrag allgemein nicht geregelt würden.
So etwas habe ich noch nie gehört/gelesen. Wenn Betriebsferien gemacht werden, minimieren sie doch die Urlaubstage des „Urlaubskonto“?!
Müssten im Arbeitsvertrag nicht 28 Urlaubstage formuliert werden?
Einfach zu sagen, die Betriebsferien kommen dann noch obenauf, ohne dies schriftlich zu regeln, öffnet der Willkür Tor und Tür.
Oder liege ich da falsch?
Gibt es hierzu einen konkreten Paragraphen, der dieses Beispiel löst?
Via Google habe ich keine passenden Hinweise gefunden.
Der Urlaub, der bei Betriebsferien verhängt wird, wird genauso behandelt wie die Urlaubstage, die der Arbeitnehmer selbst einreicht. Der Betriebsurlaub wird also vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen.
Der Urlaub, der bei Betriebsferien verhängt wird, wird genauso behandelt wie die Urlaubstage, die der Arbeitnehmer selbst einreicht. Der Betriebsurlaub wird also vom Jahresurlaubsanspruch abgezogen.
Vielen Dank!
Genau das scheint der AG nicht zu verstehen oder nicht zu akzeptieren.
Insofern meine Frage, ob es möglicherweise einen passenden Paragraphen gibt.
Verständnisfrage:
wenn die Betriebsferien nicht als Urlaub behandelt werden, sondern als bezahlte Freizeit, welcher Willkür wird da welches Tor geöffnet?
es geht darum, dass er unter Umständen nur 20 Tage Urlaub hat und nicht 24, jeweils plus 4 Tage Betriebsferien. Weil der Arbeitgeber dann plötzlich „vergisst“, dass er mündlich zugesichert hat, die 4 Tage kämen dazu, und dann auf einmal die von mir verlinkte Seite findet, auf der steht, dass die Betriebsferien von den (schriftlich festgehaltenen 24) Urlaubstagen abgezogen werden müssen.
Wie Christa es richtig bemerkt: es ist möglich, dass der Arbeitgeber den mündlich formulierten 4 Betriebsferien-Urlaub vergisst und abzieht, da diese nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind.
Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Situation ist doch die Frage, ob Du dem Chef vertrauen kannst (als neue Kollege kann man hierzu ja mal die dienstälteren Kollegen befragen), dass diese Regelung eingehalten wird, oder ob ein Misstrauen gerechtfertigt ist, dass man unbedingt auf einer 1A rechtssicheren schriftlichen Formulierung bestehen muss? Ohne ein angebrachtes Misstrauen pinkelt man mit so einer Geschichte ggf. einem sehr guten und großzügigen Chef unnötig ans Bein und versaut sich damit unnötig die Karten für Situationen in denen man selbst mal etwas Entgegenkommen jenseits des schriftlich fixierten Vertrags braucht.
Als Koch + Konditor wirst Du vermutlich in einem eher überschaubaren Laden arbeiten, in dem es keine große Personal- und Rechtsabteilung gibt, die fachlich hoch qualifiziert im Schreiben von Arbeitsverträgen sind, und macht der Chef ggf. Dinge aus dem Handgelenk, die eigentlich anders laufen müssten, aber deshalb nicht zwingend böse gemeint sein müssen. Da sollte man abgesehen von der rechtlichen Situation dann auch mit dem nötigen Fingerspitzengefühl agieren.
ja sicher.
So ein Arbeitsvertrag beruht grundsätzlich auf Gegenseitigkeit.
Auf der anderen Seite hast du den Wunsch aus ‚meistens 4 Tage‘ einen Rechtsanspruch auf 4 Tage zu machen.
Das ist letztlich mehr, als dir angeboten wurde. (kleiner Finger, ganze Hand und so)
Das klappt imo nur in großen Firmen.
Gerade im Handwerk läuft es immer noch am besten, wenn man zwar weiß, was jeder für Rechte und Pflichten hat, man sich aber am Ende doch gegenseitig hier und da entgegen kommt.
das steht da mit keiner Silbe, oder?
Sie können abgezogen werden, oder noch genauer: einige Urlaubstage können angeordnet werden.
Andererseits, wenn es sich bei den Ferien um Weihnachten handeln würde, könnte der AN alle 28 Tage vorher verballern und der AG müsste ihm dann weitere 4 Tage frei geben.
Arbeitsvertrag ohne Vertrauen halte ich für schwierig.
Ob man auf die 28 Tage bestehen will, würde ich wohl auch von der Verhandlungsposition und der gängigen Praxis in der Branche abhängig machen.