Urlaubstage Die 3

Hallo Zusammen,
AN im Folgenden Arbeitnehmer
AG Arbeitgeber

AN arbeitet zur zeit bei einem Unternehmen. In diesem Unternehmen hat AM 25 Urlaubstage laut Arbeitsvertrag.
AN war in der Vergangenheit 2 mal krank und hat die Krankmeldung durchgefaxt aber nicht die Sendeberichte aufgehoben.
Nun wechsle AN das Unternehmen.
AG stehen laut Rechnung noch 11 Urlaubstage zu. AG sagt das er die Krankmeldungen nicht bekommen hat und diese AN jetzt als Urlaubstage anrechnet das AN keine mehr hat.
AN hat die Krankmeldungen noch im Orginal bei sich.
Stimmt das das der AG dem AN die Zeit dann nicht anrechnen kann? Eine Krankmeldung ist vom 3.6. und eine vom 22.3
Ist das im Nachhinein nicht mehr abzurechnen mit der Krankenkasse oder macht sich AG das sich ziemlich einfach und verwehrt AN die Urlaubstage?? Kann man diese im Nachhinein noch einreichen? sind diese als normale Krankheitstage anzurechnen? Wie geht AN am besten vor?

Antwort, die 1. :smile:
Hi!

AN war in der Vergangenheit 2 mal krank und hat die
Krankmeldung durchgefaxt aber nicht die Sendeberichte
aufgehoben.

Die wären auch flüssiger als Wasser, da der AN dem AG die Teile im Original einzureichen hat.

AG stehen laut Rechnung noch 11 Urlaubstage zu. AG sagt das er
die Krankmeldungen nicht bekommen hat und diese AN jetzt als
Urlaubstage anrechnet das AN keine mehr hat.

Nunja, SO kann er das nicht.

Allerdings kann er die nicht korrekt nachgewiesenen Fehlzeiten durchaus ins Minus setzen - solange ihm die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht vorliegen.

AN hat die Krankmeldungen noch im Orginal bei sich.

Da stellt sich mir die Frage, warum der AN nicht einfach das gemacht hat, was auf den Originalen fett (und bei den gelben Dingern sogar in rot) steht:

**- Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber

  • Bitte sofort dem Arbeitgeber vorlegen**

Stimmt das das der AG dem AN die Zeit dann nicht anrechnen
kann?

Grundsätzlich kann der AG alles nachverrechnen, was ihm nachgereicht wird - die Frage ist, ob er das muss.

Kann man diese im Nachhinein
noch einreichen? sind diese als normale Krankheitstage
anzurechnen?

Wenn durch eine Ausschlussfrist nichts verfallen ist, dann Ja.

Gruß
Guido

Re: Antwort, die 1. :smile:

Allerdings kann er die nicht korrekt nachgewiesenen Fehlzeiten
durchaus ins Minus setzen - solange ihm die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht vorliegen.

und wenn sie ihm dann vorliegen wie sieht das dann rechtlich aus?

Grundsätzlich kann der AG alles nachverrechnen, was ihm
nachgereicht wird - die Frage ist, ob er das muss.

Und wer weiß das ob er das muss??

Wenn durch eine Ausschlussfrist nichts verfallen ist, dann Ja.

Der Link bringt einem Leihen ziemliche Fragezeichen ins Gesicht. Ich verstehe davon leider nichts.

Der Link bringt einem Leihen ziemliche Fragezeichen ins
Gesicht. Ich verstehe davon leider nichts.

Sorry, aber mit einfacheren Worten als
wenn Sie die Krankheit später nachweisen, muß der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nachträglich bezahlen.
bekomme ich da auch nicht hin.

Gruß

Hallo,

AG sagt das er
die Krankmeldungen nicht bekommen hat und diese AN jetzt als
Urlaubstage anrechnet das AN keine mehr hat.

Da würde ich dem AN doch einfach raten, mal bei seiner Krankenversicherung nachzufragen ob denen eine Meldung vorliegt…

Grüße,
Tinchen