Urlaubstage gestrichen Die 3

Hallo Zusammen,
AN im Folgenden Arbeitnehmer
AG Arbeitgeber

AN arbeitet zur zeit bei einem Unternehmen. In diesem Unternehmen hat AM 25 Urlaubstage laut Arbeitsvertrag.
AN war in der Vergangenheit 2 mal krank und hat die Krankmeldung durchgefaxt aber nicht die Sendeberichte aufgehoben.
Nun wechsle AN das Unternehmen.
AG stehen laut Rechnung noch 11 Urlaubstage zu. AG sagt das er die Krankmeldungen nicht bekommen hat und diese AN jetzt als Urlaubstage anrechnet das AN keine mehr hat.
AN hat die Krankmeldungen noch im Orginal bei sich.
Stimmt das das der AG dem AN die Zeit dann nicht anrechnen kann? Eine Krankmeldung ist vom 3.6. und eine vom 22.3
Ist das im Nachhinein nicht mehr abzurechnen mit der Krankenkasse oder macht sich AG das sich ziemlich einfach und verwehrt AN die Urlaubstage?? Kann man diese im Nachhinein noch einreichen? sind diese als normale Krankheitstage anzurechnen? Wie geht AN am besten vor?

Hallo belz1987,

selbst wenn Sendeberichte vom Faxgerät vorhanden wären, wäre darauf nur die Empfängernummer, Datum und Zeit ersichtlich. Nicht aber der Inhalt dessen was übermittelt wurde.
Auf dem Original der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht gedruckt -zur Abgabe beim Arbeitgeber (oder so ähnlich) -, d.h. der Arbeitgeber hat in diesem Fall KEINE Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen und rechnet kulanter Weise den Urlaub gegen.
Der erkrankte Arbeitnehmer hat gewisse Pflichten seinem Arbeitgeber gegenüber! Dazu zählt auch die pünktliche Abgabe von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Den Zeitraum für die Abgabe regelt das Gesetz, der Tarifvertrag und/oder der Arbeitsvertrag.
Der hier Betroffene kann von einem kulanten Arbeitgeber ausgehen, da arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen mit (fristloser) Kündigung geahntet werden können.
Man kann probieren, ob sich der Arbeitgeber zu dem kulanten Schritt bewegen lässt, wenn man die Originale nun abgibt. Ich denke aber, das aufgrund der großen Zeiträume hier nichts geschehen wird.

Ich hoffe ich konnte ausreichend informieren

Gruß Svalroph

Hallo alleine,

oder macht sich AG das sich ziemlich einfach und
verwehrt AN die Urlaubstage?? …Wie geht AN am besten vor?

Die automatische und nicht abgesprochene Anrechnung auf Urlaub ist ganz sicher unzulässig. Allerdings auch ziemlich grosszügig: Fehltage ohne Krankmeldung (d.h. Vorlage des ORIGINAL-Krankenscheines!!!) habe **ich** immer als unentschuligte Fehltage mit mindestens einer Abmahnung (in diesem Fall also schon zwei Abmahnungen) beantwortet.

Mein Vorschlag: AG ansprechen, kleine Brötchen backen und um Korrektur bitten.

Gruss

rambam

Nun . da hast du wohl ein kleines Problem. Krankenmeldungen müssen im Original „umgehend“ dem AG zugestellt werden.
Nachträgliches einreichen hat immer etwas mit Problemen zu tun. Versuch es , aber ich glaub das wird dir nicht viel nützen.
Arbeitsgerichte verlagen das die Krankenmeldungen per einschreiben versand werden. Oder Privat abgeben mit empfangsbescheinigung.
Faxmeldungen sind offiziell nicht zulässig, ist halt nur eine schnelle info für den AG. trotzdem müssen die im Orignal umgehend raus

Sei erstmal froh das nicht mehr passiert als urlaubabzug
grusss

Hallo belz1987,
kann leider zu diesem Thema nichts beitragen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruss

Wagner
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Hallo, also zuerstmal folgendes: Wie es sich verhält mit „im Nachhinein“ mit der KK abzurechnen weiß ich nicht, kann es mir aber nicht vorstellen, wobei andererseits die KK ja vom Arzt die Krankmeldungen zugeschickt bekommt (bei manchen KK muss es auch der Patient selbst an die KK schicken). Dann Grundsätzlich: Das der AN die Krankmeldungen im Original hat und der AG nicht… das geht so nicht. Klar der AN hat sie durchgefaxt, schon blöd wenn die Faxprotokolle weg sind, aber sie müssen immer im Original zum AG. Spätestens am 3. Werktag (Also Montag Krankenschein–> bis Mittwoch muss der im Orginal bei dem AG liegen) Ich glaube in dem Fall hat der AN einfach Pech gehabt, da er sich nicht an die übliche Abfolge einer Krankmeldung gehalten hat. Wie es rechtlich aussieht muss wohl über einen Anwalt geklärt werden.

Hallo belz1987
Besteht in Deiner Firma ein Betriebsrat? Dann kläre das Problem mit dem Betriebsrat.
Wenn kein BR besteht, musst Du mit dem AG das abklären. Im Bundesurlaubsgesetz ist unter

§ 9 Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

der Anspruch auf die Urlaubstage beschrieben.
Es ist weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag zulässig, den Verfall von gesetzlichen Urlaubsansprüchen zu regeln, die wegen Erkrankung nicht genommen werden konnten.
Im Entgeltfortzahlungsgesetz (§5 Abs.1 S.2 und S.3) ist klar geregelt, dass eine AU-Meldung spätestens am 4. Tage morgens vorliegen muss.
Was ich nicht verstehe ist, dass Du die Originale der AU noch hast. Die AU ist dem AG auszuhändigen, sobald das möglich ist bzw. zu zusenden.
Du kannst auch einmal bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob der AG bei der KK einen Entgeltfortzahlungsanspruch für deine AU geltend gemacht hat.
Ricko

Hallo,
ich würde meine Krankenkasse mal besuchen und mich von denen aufklären lassen.
Krankenkassen wissen „alles“.
Viel Glück

Hallo,
es tut mir leid, aber mein Mann kann Ihre Anfrage nicht beantworten, er ist z.Zt. in Italien.
Gruß
Ingrid Kühn

Hallo,

die Originale beim Arbeitgeber einreichen und diesen mit der Zahlung in Verzug setzen und rechtliche Schritte androhen.

Hallo,
der AG macht sich das ziemlich einfach. Hat AN die orginal Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht nachgereicht trotz Fax?
Weiterhin ist fragwürdig, das der AG nicht sofort reagiert hat, als die Arbeitsunfähigkeiten vorbei war und ich davon ausgehe, der AN wieder arbeiten war.
MFG
SN

Ist zwar schon einen ganze Weile her, aber wie ist das denn ausgegangen?
Jetzt hinterher Tips geben hat wohl wenig Sinn, aber mit ein paar Ratschlägen hilft das Anderen vllt. weiter, oder dem TO selber?
Kleiner Hinweis, was stand denn auf den Lohnabrechnungen für die betreffenden Monate der Krankheitstage?