Urlaubstage immer nur tageweise abfeiern

Hi.
Hab da mal ne Frage.
Was kann ein AN machen wenn der AG wegen zu wenig Arbeit dem AN regelmäsig(jede Woche) 1,5-2 Tage mehr Frei gibt und diese natürlich vom Urlaubsanspruch abzieht.
AN arbeitet in einem Saison- betrieb und wird 2 mal im Jahr für ca 6 Wochen ausgestellt.
Können sogar minustage angesammelt werden und dann bei der nächsten wiedereinstellung angerechnet werden z.B. AN beginnt mit 5 Minustagen die neue Saison.
Kann der AG verlangen daß eine halbtagskraft über mehrere Wochen ohne Frei durcharbeitet,um Minustage aus den vorhergehenden Monaten wieder einzubringen?
Was kann der AG machen wen AN nach der Saisonpause nicht wieder zum Arbeiten kommt und noch 5 Minustage oder mehr hat?
Kann der AN auf den Mindesturlaub von 12 Werktagen am Ende der Saison bestehen,auch wen der Urlaub wie oben beschrieben schon abgefeiert wurde?

Danke und liebe Grüße
Maschi

Hi drambeldier,

kommt hier nicht eher Annahmeverzug des AG in Betracht?

http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/annahmever…

Es gehört zum Unternehmerrisiko, wenn man seinen AN gerade keine Arbeit anbieten kann. Der AN hat m. W. ein Recht darauf, auch die Zeit bezahlt zu bekommen, wenn kein Einsatz für ihn möglich ist.
Gewissermaßen umgehen kann man dies nur durch Zeitkonten.

Agnes

Hi,

ich schildere hier mal meine Vermutungen:

Was kann ein AN machen wenn der AG wegen zu wenig Arbeit dem
AN regelmäsig(jede Woche) 1,5-2 Tage mehr Frei gibt und diese
natürlich vom Urlaubsanspruch abzieht.

ich würde meinen, er kann ihm ausdrücklich seine Arbeitsbereitschaft anbieten, und sich auf §615 BGB berufen. http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html

Können sogar minustage angesammelt werden und dann bei der
nächsten wiedereinstellung angerechnet werden z.B. AN beginnt
mit 5 Minustagen die neue Saison.

Das wird wohl auf die Ausgestaltung des Arbeitsvertrages ankommen. Es gibt da viele Modelle bez. Zeitkonten:
http://www.datakontext.com/index.php?seite=artikel_d…

Kann der AG verlangen daß eine halbtagskraft über mehrere
Wochen ohne Frei durcharbeitet,

Die Ruhezeiten sind einzuhalten:
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/5.html

und
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/7.html

(7) Auf Grund einer Regelung nach Absatz 2a oder den Absätzen 3 bis 5 jeweils in Verbindung mit Absatz 2a darf die Arbeitszeit nur verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat. Der Arbeitnehmer kann die Einwilligung mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich widerrufen. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil dieser die Einwilligung zur Verlängerung der Arbeitszeit nicht erklärt oder die Einwilligung widerrufen hat.

(8) Werden Regelungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 4, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 oder solche Regelungen auf Grund der Absätze 3 und 4 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten. Erfolgt die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

(9) Wird die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.

um Minustage aus den
vorhergehenden Monaten wieder einzubringen?

Siehe Zeitkontenregelungen.

Was kann der AG machen wen AN nach der Saisonpause nicht
wieder zum Arbeiten kommt und noch 5 Minustage oder mehr hat?
Kann der AN auf den Mindesturlaub von 12 Werktagen am Ende der
Saison bestehen,auch wen der Urlaub wie oben beschrieben schon
abgefeiert wurde?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man bei einer Jahresarbeitszeit von 12 wochen, auf einen Urlaubsanspruch von 12 Werktagen kommt. Nach BUrlG hat man ja 24 Wektage/ Jahr Anspruch. Bei 12 Wochen Arbeit und 12 Tagen Urlaub, wären das ja pro Woche 1 Tag Urlaubsanspruch. Das müsste dann vertraglich zugesichert sein.

Resumee: Es kommt auf den Arbeitsvertrag an. Auch gibt es ja für Teilzeitbeschäftigung ein eigenes Gesetz.

Agnes