Wäre nett wenn mir hier bei einer helfen könnte. Person X kündigt bei seinem Arbeitgeber zum 31.8. Person X hat 24 Urlaubstage pro Jahr. Im Jahr 2007 hat Person X insgesamt 26 Tage Urlaub genommen und somit 2 Urlaubstage Minus fürs neue Jahr. Demnach dürften nur 22 Tage zur Verfügung stehen. Doch der Arbeitgeber hat einen Fehler gemacht, anstelle der 2 Minustage für 2008 hat der Arbeitgeber Person X zwei Plustage gegeben und somit statt 22 Tage Urlaub für 2008, hat Person X nun 26 Tage Urlaub. Kann der Arbeitgeber das jetzt 8 Monate dannach noch korrigieren? Oder muss er mit dem Fehler leben da die Urlaubstage ja so auch auf jeder Abbrechnung standen?
und somit 2 Urlaubstage Minus fürs neue
Jahr.
Nö, Urlaub kann nicht im vorhinein genommen werden. Oder war der Urlaub ‚‚übers Jahr‘‘ und fiel somit ins Jahr 2008?
Kann der Arbeitgeber das jetzt 8 Monate
dannach noch korrigieren?
Klar kann der einen Fehler korrigieren, wenn er einen gemacht hat.
Oder muss er mit dem Fehler leben da
die Urlaubstage ja so auch auf jeder Abbrechnung standen?
Der Anspruch auf 26 Tage besteht doch nun mal nicht. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es - nach falscher Berechnung - nun falsch auf der Abrechnung steht.
Hallo freddy,
in Tarifverträgen wird manchmal eine Auschlußfrist genannt, nach der die Abrechnung nicht mehr reklamiert werden kann. Was ich bisher gelesen habe, liegt diese Frist zwischen 2 und 3 Monaten.
Aber ob das auch für Urlaubstage gilt, weiß ich nicht.
Grüße
Didi