Liebe Gemeinde,
nehmen wir an Florina Süßmann betreibt ein kleines Lädchen. Ihre gute Bekannte Schokolada Blumella hilft 3x in der Woche im Laden mit - Mo, Die, und Mi für jeweils 3h. Selbstverständlich ist richtig angestellt - als Minijobberin.
Nun will Florina alles korrekt machen, aber kommt mit dem Urlaubsanspruch ganz durcheinander. Denn von Januar bis März hat Schokolada nur an 2 Tagen in der Woche (jeweils 3h) gearbeitet und erst seit April arbeitet sie an 3 Tagen (jeweils 3h).
Nun steht der Sommerurlaub vor der Tür und für die Ladenschließzeit zum Jahreswechsel müssen auch noch Tage verplant werden.
Könnt Ihr Florina helfen? Gibt es vielleicht eine Formel für die Berechnung oder eine Quelle, wo sie sich schlau lesen kann?
Ich würde Florina auch gerne helfen, bin aber total ahnungslos.
Ich danke Euch
CEA