Urlaubstage nach Kündigung

Hallo

ich habe im Netz lange gesucht. Aber leider finde ich keine Antwort auf das Problem.

Man kündigt fristgerecht und bekommt den Empfang auch unterschrieben. Außerdem weist man in der Kündigung auf den letzten Arbeitstag hin, welcher sich wegen Urlaubstagen und Überstunden zu einem früheren Zeitpunkt befindet. Bis wann muss jetzt der AG dem AN mitteilen ob der Urlaub/Überstunden ausbezahlt werden oder ob man den daraus errechneten letzten Arbeitstag wahrnehmen kann und danach im Urlaub ist bis das Arbeitsverhältnis erlischt?

Gruß
Alex

Hallo

Per Gesetz gibt es keinen Zeitraum, bis zu dem der AG über den Antrag entschieden haben muß. Das ArbG Frankfurt urteilte ma (Az.: 5 Ga 286/03) daß der AN Anrecht auf eine „zeitnahe“ Entscheidung hat. Ohne positive Rückmeldung des AG sollte man aber nicht einfach den Urlaub nehmen sondern sicherheitshalber den Weg über das ArbG wählen, ggf per einstweiliger Verfügung.

Gruß,
LeoLo

danke!

Eine Frage ist doch noch.
Zeitnah ist in einem Fall von 4 Wochen kündigungsfrist, und einem Urlaubsanspruch von 15 Tagen relativ weit definiert. Rein theoretisch müsste ich zum 22.2 gehen wenn ich am 15.02. zum 15.03. gekündigt habe.
Es würde eine Woche bleiben. In der Zeit urteilt sicher kein Gericht.
Was nun?

Hallo

Es würde eine Woche bleiben. In der Zeit urteilt sicher kein
Gericht.

Daher auch der Hinweis auf die einstweilige Verfügung.

Gruß,
LeoLo