Hallo,
kommen wir direkt mal zum Thema. Ein Feiertag wie der kommende Freitag, 3. Oktober „Tag der Deutschen Einheit“. An diesem Tag muss ja nicht gearbeitet werden. Jetzt ist das Problem Azubi im Einzelhandel, NRW Tarifvertag existiert.
Im Einzelhandel hat man ja von Montag bis Samstag zu arbeiten, wobei einer dieser Tage frei ist, bedeutet man arbeitet tatsächlich nur 5 Tage die Woche. Jetzt ist der freie Tag vom Azubi auf den Freitag gefallen. Azubi hat nachgefragt, dabei wurde ihm gesagt, hätte man ihm seinen Freien Tag an einem anderen gelegt, z.B. Mittwoch, hätte er den Freitag (Feiertag) nacharbeiten müssen, da ihm sonst Stunden fehlen würden. Ist das so korrekt? Muss man tatsächlich Feiertage die vom Staat festgelegt sind nacharbeiten?
Vielen Dank für eure Tipps
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Gruß Xaz