Urlaubstage und Minusstunden bei Freistellung

Hallo, wie verhält es sich, wenn ein Arbeitgeber bei einer Freistellung wegen Kündigung die ausstehenden Urlaubstage anrechnet(soweit klar) aber in der Abrechnung für diesen Monat die Minusstunden vom Gehalt abzieht? Müssen diese nicht verrechnet werden?

Schönen Gruß, Daniel

Hallo, wie sind denn die Minusstunden überhaupt entstanden?

MfG

Hallo, wie sind denn die Minusstunden überhaupt entstanden?

MfG

Zumeist durch spontanes „Freimachen“ nach Absprache mit dem Arbeitgeber,
in meinen Augen also Urlaub, oder durch früheren Feierabend, natürlich auch nach Absprache mit dem AG.

Hi Daniel,
der AN hat also gekündigt und de AN hat ihn in den Zwangsurlaub geschickt bis zum Vertragsende. Die Tage die über den Urlaubsanspruch hinaus gehen sind also die Minusstunden, die abgezogen wurden.
Ich hoffe das ist korrekt gesehen, da meine Antwort darauf beruht.

Der Arbeitgeber bietet seine Arbeitskraft für den „übrigen“ Zeitraum an.
Der Arbeitgeber begibt sich, duch die Freistellung, in Annahmeverzug.
Er muss also trotzdem zahlen, auch wenn nicht gearbeitet wird.
Der AG verzichtet auf die leistung,was ihnselbst aber nicht von seiner Leistung entbindet.

Eine Minusberechnugn wäre statthaft, wenn der Vertrag außerordentlich gekündigt wird. Dann handelt es sich ja auch nicht um eine Freistellung.

Gruß
BJ

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Aha,
Spontanes Freimachen in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. DAS ist was anderes.

Sie es wie ein zeitkonto.
Du hast Minusstunden, die du in der Zukunft durch „Überarbeit“ normalerweise wieder ausgeglichen hättest.
Da dieser Ausgleich abe nicht mehr stattfinden kann und wird, ist eine Rückrechnung der Stunden gestattet.

Ist natürlich „link“. Man hätte die Gesamtstunden auch auf Urlaub anrechnen können, dann hätte der AG aber die dadurch entstandenen „Freistellungstage“ zahlen müssen. So spart er Geld… und zwar rechtens.

Gruß
BJ

Zumeist durch spontanes „Freimachen“ nach Absprache mit dem
Arbeitgeber,
in meinen Augen also Urlaub, oder durch früheren Feierabend,
natürlich auch nach Absprache mit dem AG.

Mit was sollen denn dann die Minusstunden „verrechnet“ werden (um nochmal auf deine Ursprungsfrage zurückzukommen)? Mit dem Urlaub? Urlaub ist nicht zum stundenweisen „verkleckern“ gedacht.

Und das „spontane Freimachen“ ging immer vom AN aus? Das hat nichts damit zu tun, dass evtl. keine Arbeit mehr da war und dem AN nichts anderes blieb als zu gehen?

Das Ganze ist etwas verzwickter, da ein Arbeitszeitkonto geführt wurde und auch ganze Tage frei erstmal als Minusstunden auf dem Konto vermerkt wurden und später verrechnet wurden, bei 3 Angestellten eigentlich auch kein Problem. Arbeit war immer da, es handelte sich um eine Anstellung in einem Einzelhandelsgeschäft, während der Öffnungszeiten ist also reine Anwesenheit schon Arbeit. Die Freistellung erfolgte, da man dem AN fristlos kündigen wollte, dieser aber damit nicht einverstanden war und sich nur mit einer Freistellung zum Monatsende einverstanden erklärt hatte. In der Kündigung war von schlechter wirtschaftlicher Lage sowie Verlust des Vertrauensverhältnisses die Rede.

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Das Ganze ist etwas verzwickter, da ein Arbeitszeitkonto
geführt wurde und auch ganze Tage frei erstmal als
Minusstunden auf dem Konto vermerkt wurden und später
verrechnet wurden, bei 3 Angestellten eigentlich auch kein
Problem. Arbeit war immer da, es handelte sich um eine
Anstellung in einem Einzelhandelsgeschäft, während der
Öffnungszeiten ist also reine Anwesenheit schon Arbeit. Die
Freistellung erfolgte, da man dem AN fristlos kündigen wollte,
dieser aber damit nicht einverstanden war und sich nur mit
einer Freistellung zum Monatsende einverstanden erklärt hatte.
In der Kündigung war von schlechter wirtschaftlicher Lage
sowie Verlust des Vertrauensverhältnisses die Rede.

Auweia,
sorry, wollte „Hi“ sagen
Verlust des Vertrauensverhältnisses ist das Schlimmste was im Handel passieren kann.
Heißt genauso viel als wenn er geschrieben hätte „Dieb“.

Achte drauf, das dieses nicht als Begründung im Zeugnis steht.
Dann kannst du dich von deinem Beruf verabschieden, weil sowas immer ins Auge springt.

Gruß
BJ

Nö!
Hi!

Ist natürlich „link“. Man hätte die Gesamtstunden auch auf
Urlaub anrechnen können

Hätte man nicht, da Urlaubstage nun mal TAGE und keine Stunden sind. Ein Gegenrechnen ist nicht möglich.

LG
Guido