Urlaubstage Urlaubsrecht

Hallo,

ich habe folgendes Problem.
Mir stehen 29 Urlaubstage im Jahr zu.
Im Juli habe ich 11 Tage Urlaub genommen und mir ist grad aufgefallen das mir mehr
Urlaubstage bezahlt wurden als ich eigentlich genommen habe.
In der Zeit habe ich 3 mal die Woche gearbeitet, hatte im Juli 3 1/2 Wochen urlaub, sprich 11 Urlaubstage. Doch angerechnet und bezahlt wurden 15 Tage.
habe gerade mit meiner Vorarbeiterin geredet und die sagte mir. das wenn ich 3 Urlaubstage in der Woche nehme dann würden die ganzen 5 Tage der Woche als Urlaub angerechnet, obwohl ich in der Zeit nicht arbeiten musste.
Geht das einfach so? dürfen die das? Von dieser Regelung hab ich nichts gewusst und bin mir auch nicht sicher ob das alles so rechtlich ist wie die das Auslegen.
Ich brauch dringend einen Rat. Kann ich was machen? Oder siehts da schlecht aus?
Hat mein Abreitgeber recht?

MfG Dilk

Hallo,
der volle Urlaubsanspruch, in Deinem Fall also die 29 Tage, stehen nur Mitarbeitern zu, die die 5-Tage-Woche haben. Arbeitet man weniger als 5 Tage die Woche, werden in der Regel die Urlaubgstage gekürzt mit der Formel Urlaubstage geteilt durch 5 mal Arbeitstage pro Woche. In Deinem Fall wären das dann 29/5*3 = 17,4 also 18 Tage. Dann wird für jeden Tag an dem Du arbeiten hättest müssen ein Urlaubstag verrechnet. Das muss ja so sein, sonst hätte ein Mitarbeiter mit weniger als 5 Tage-Woche mehr Urlaubszeit als die anderen. Insgesamt müssen aber alle auf die gleiche Urlaubszeit, bei Euch ca. 6 Wochen, kommen.

In Eurer Firma wird wohl nicht der Urlaubsanspruch gekürzt sondern dann eben 5 Tage pro Woche verrechnet, auch wenn Du in dieser Woche nur 3 Tage hättest arbeiten müssen. Das Ergebnis ist aber ebenfalls, dass Du die gleiche Urlaubszeit hast als ein Mitarbeiter mit 5 Tage-Woche, also fast 6 Wochen. Das Vorgehen ist so ebenfalls korrekt und nicht zu beanstanden.

Gruß
Thomas

Danke für die Info.
Meine Firma hat mich darüber nicht aufgeklärt. Jetzt weiss ich bescheid.

Danke

Halo, Dilk,

Dazu kann ich leider nur wenig beitragen. Meine Schwerpunkte liegen im Bereich der Arbeitssicherheit. Ihre Frage ist sehr Rechtslastig, also stark im Bereich des Arbeitsrechtes angesiedelt. Hier ist ein Anwalt für Arbeitsrecht sicher die bessere Adresse.

MFG Martin Kremmel

Hallo.
Zunächst bin ich nicht der rechte
Experte dafür.
Gleichwohl aber einige Hinweise:
Gibt es einen Betriebsrat? Dann dieser.
Sind Sie in der Gewekschaft? Dann kann diese weiterhelfen.
oder Sie gehen gleich ins Lohnbüro und klären das dort.
atsch

Hallo EarlyMisty
Leider kann ich dir bei dieser Problematik nicht helfen.
Ich hab da keine Ahnung von.

Beste Grüße

Hallo EarlyMisty,

Da hat ihr Arbeitgeber rechtens gehandelt. Das macht ein Beispiel deutlich:
Nehmen wir an , Ihnen stehen 24 Tage Urlaub im Jahr zu, Sie arbeiten 3 Tage die Woche. Würden Sie nun Ihren Urlaub nur auf die Arbeitstage, also 3/Woche anrechnen, hätten Sie 8 Wochen Urlaub im Jahr (24 geteilt durch 3 macht 8).
Hier wären Sie gegenüber den anderen Kollegen, die 5 Tage die Woche arbeiten, aber insgesamt nur knapp 5 Wochen (24 geteilt durch 5) Urlaub hätten, im Vorteil (oder die Kollegen im Nachteil)
Daher ist diese Rechnung korrekt.

MfG

srt

Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass das so nicht geht. Es können nur tatsächlich genommene Urlaubstage von Deinem Urlaubskonto abgezogen werden.

Wenn Du Deinen Anspruch durchsetzen willst, solltest Du ihn jedoch nachweisen können (von beiden Seiten unterschriebener Urlaubsantrag, Dienstplan o.ä.).

Es wäre gut zu wissen, ob Du Angestellter bist (wenn ja, in welchem Tarifvertrag) oder Beamter (wenn ja, in welchem Bundesland).

Solltest Du Tarifbeschäftigter sein, muss ich Dich im Grunde leider an einen anderen „Experten“ verweisen, da ich als Beamtenvertreter in einer großen NRW-Personalvertretung von Tarifrecht nicht ausreichend Ahnung habe.

Es sei mir der Hinweis erlaubt, dass Du Dich mit Deinem Anliegen auch an Deine Gewerkschaft und - soweit vorhanden - an Deinen Betriebs- oder Personalrat wenden kannst.

Liebe Grüße, Michael

Tut mir leid, lieber EarlyMisty, hier kenne ich mich leider nicht aus. Außerdem müsste jemand, der dies beurteilen sollte, Kenntnis von den Regelungen in Deinem Arbeitsvertrag haben. Also suche Dir bitte einen anderen Experten.
Mit freundlichen Grüßen!
H. Posny