Urlaubstage verfallen b. Ende des Arbeitsvertrags?

Guten Tag.

Auf folgende Frage suche ich eine Antwort:
Man nehme an, ein Arbeitnehmer wird nach Auslaufen des befristeten Vertrags nicht weiterbeschäftigt (er selbst ist davon ausgegangen, dass er einen unbefristeten Vertrag erhält). Der AN hat noch 30 Urlaubstage übrig (noch nicht genommen). Diese müssen bis Ende März eingeplant werden (?) o.ä. (kenne die Rechtslage da auch nicht genau). Wird Mitte März beschlossen, dass der AN nicht weiter beschäftigt wird, verfallen dann die Urlaubstage? Der Vertrag läuft bis Ende März.

Danke

MfG
Igeline

Guten Abend,

hier kommt dann BUrlG § 7 Absatz 4 zur Geltung:
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Gruß
MG

Hallo,

danke, also auch bei Auslaufen des Vertrages.
Wie ist es, wenn der Arbeitgeber die Information, ob ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen wird oder keine Verlängerung erfolgt, zurückhält? Man nehme an, der Arbeitnehmer vermutet, dass er das tut, damit der AN den Urlaub nicht mehr nehmen kann. Na gut, wenn der Urlaub ausgezahlt wird, dann entsteht ja kein Problem, ein AN hatte mir mal erzählt, dass seine Urlaubstage verfallen seien. Das ist aber dann nicht rechtens? (Sorry, dass ich die Frage wiederhole…)

Dank und Gruß, I.