Urlaubstage vom Vorjahr?

Hallo an alle und frohes neues Jahr!

Ich mache momentan Übergangsweise einen Midi-Job (800€ Basis), bei dem ich auch versicherungstechnisch abgaben zahlen muss ( bin über 25 und kein Student)

Wenn ich 700€ Brutto verdiene, kommen ca. 570 Netto dabei raus - nur damit ihr 'ne Idee habt.

Nun zu meiner Frage: Ich weiß, dass mir ‚ne bestimmte Anzahl Urlaubstage zusteht, da ich vorletztes Jahr dran gedacht habe, sie zu nehmen.
Dieses Jahr ( bzw Ende letzten Jahres, also Ende 2012) hab ich’s mündlich mit der Personalbateilungsdame abgesprochen, sie auf den letzten Drücker zu nehmen (die Arbeitstage ^_^‘) dann haben wir’s aber beide vergessen, daher ich habe auch schriftlich keinen Antrag gestellt.

Frage: Wie viele Urlaubstage stehen mir pro Jahr zu (im Vertrag steht nix, was eigentlich auch schon nicht ok ist) und kann ich mir die Urlaubstage von 2012 im Nachhinein noch anrechnen lassen und das Geld somit noch bekommen?

Liebe Grüße und danke im Voraus!

Hallo,

das im Vertrag keine Urlaubstage vereinbart sind ist komisch. Wie Sie schon gesagt haben steht Ihnen ja Urlaub zu.
Mit den Urlaubstagen aus 2012 stehe ich da eher schwarz. Soviel ich weis sind die verfallen außer der Arbeitgeber bietet Ihnen aus Kulanz an die Urlaubstage noch im Jahr 2013 zu nehmen. Genauso ist es mit der Auszahlung. Sprechen Sie doch einfach mit Ihrem Arbeitgeber.

Sie können sich aber auch gerne bei einer Gewerkschaft genauer erkundigen, die bearten auch Nichtmitglieder.

Mein Tipp:
Versuchen Sie mit Ihrem Arbeitgeber etwas auszuhandeln das beide Seiten zufrieden sind.

Ich drück Ihnen die Daumen für Ihr Anliegen.

Viele Grüße

Guten Tag,
Ihnen steht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch zu. Dieser ist abhängig von den geleisteten Arbeitstagen und wird abteilig berechnet.
z.B. Stehen Ihnen 24 Tage bei einer 5-Tagewoche zu, bei einer 3 Tage Woche stehen Ihnen

24 : 5 x 3 = 14,4 Tage (wird abgerundet auf 14 Tage)

zu.
Der Urlaub ist bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres anzutreten. Falls eine andere betriebliche Regelung vorliegt, kann er auch bis z.B. 31.5. des Folgejahres angetreten werden.

Stellen Sie Ihnen Antrag schriftlich und lassen Sie sich durch das Personalbüro eine Übersicht über Ihr Urlaubskonto geben.

Gruß
Trotzkopf

Wenn im Vertrag nix steht, gilt das Gesetz, und das sagt 24 Wertage (da zählen allerdings die Sonnabende mit) - also 4 Wochen - die für das vergangene Jahr aber am 31.3. verfallen wenn du sie nicht recht schnell anmeldest. Arbeitest du weniger als 5 Tage in der Woche verringert sich auch die Urlaubstage, weil du für Tage an denen du nicht arbeitest auch keinen Urlaub nehmen musst - es bleibt im Grundsatz bei den 4 Wochen

Alles gute

Hallo,

Frage: Wie viele Urlaubstage stehen mir pro Jahr zu (im

kann ich mir die Urlaubstage von 2012 im Nachhinein noch
anrechnen lassen und das Geld somit noch bekommen?

Nach Bundesurlaubsgesetz sind es 24 Tage (kann aber sein, dass es einen Tarifvertrag mit abweichender, höherer Zahl gibt).
Für den Anspruch im neuen Jahr gilt i.d.R.: wer erfolglos geltend gemacht hat oder aus gesundheitlichen Gründen nicht nehmen konnte, kann bis 31.3. des neuen Jahres übertragen.
Wenn das so nicht zutrifft, würde ich die Pers.Abteilung ansprechen wegen des Gespräches im letzten Jahr und fragen, wann ich den Urlaub nehmen kann.

!! Eine Abgeltung in Geld ist fast immer verboten - die ist nur möglich, wenn am Ende des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubstage übrig sind.

Gruss

rambam

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!
Grüße

Auch hallo,
hier ist alles wunderbar beschrieben.
http://www.advo-house.de/urteil_950.html
Gruß
Cress

Hallo und auch ein gutes neues Jahr.
Wenn tariflich und arbeitsvertraglich nicht etwas günstigeres für den Arbeitnehmer vereinbart ist, greift auf alle Fälle das Bundesurlaubsgesetz. Danach stehen Ihnen 24 Werktage ( also einschließlich Samstag) oder 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche für ein komplettes Kalenderjahr vom 01.01.-31.12. zu. Ist das Beschäftigungsverhältnis erst nach dem 01.01. gestartet, muss der Anspruch gezwölftelt werden. Fazit: Anspruch besteht auf alle Fälle!

Im Bundesurlaubsgesetz steht, dass der Vorjahresurlaub spätestens bis 31. März des Folgejahres ( also hier bis 31.03.2013) genommen werden muss, wenn er aus betrieblichen Gründen nicht vorher genommen werden konnte. Dies könnte bei Ihnen zutreffen. Also jetzt noch den Urlaub nehmen! Hat das Beschäftigungsverhältnis geendet ist der zustehende, nicht genommene Urlaub abzugelten, sprich auszuzahlen.
Ich hoffe, es war nicht viel Information und ich konnte helfen.
Gruß
Iris

Kurzfassung:
Urlaubsanpruch besteht für mindestens 20 Tage (Mo-Fr.) für ein volles Kalenderjahr 01.01.-31.12. Urlaub der nicht genommen werden konnte, ist bis 31.03. des Folgejahres zu nehmen. Endet das Beschäftigungsverhältnis ist nicht genommener Urlaub auf Antrag auszuzahlen. Steht alles im Bundesurlaubsgesetz.

Hallo chris106,
kann zum Thema nichts beitragen.
Gruß und viel Erfolg.

Wagner

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Hallo Chris106,

die Urlaubstage richten sich nach der Anzahl der Stunden, die Sie arbeiten. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage im Jahr.

Wenn Sie also beispielsweise 20h im Monat arbeiten und die normale Arbeitszeit in Ihrem Betrieb 40h beträgt, entspricht das 20h / 40h = 50%; daraus ergibt sich auch ein Urlaubsanspruch von 50% = 12 Tage.

Ob dein Urlaubsanspruch erhalten bleibt, hängt davon ab, was in Ihrem Betrieb üblich ist. Können Urlaubstage mit ins neue Jahr genommen werden? In vielen Betrieben ist eine Übertragung und Verwendung der Urlaubstage bis zum 31.3. des Folgejahres möglich - oft aber nur auf schriftlichen Antrag. Erkundigen Sie sich mal, wie das bei Ihnen geregelt ist.

Gibt es keine entsprechende Regelung, so verfällt der Urlaub. Sie sind in diesem Fall auf den Good-will Ihres Arbeitgebers angewiesen, Ihnen doch noch einige der Urlaubstage aus 2012 zu gewähren.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,

zuersteinmal, wenn im Vertrag nix steht, gilt die gesetzliche Regelung, dh. 24 Urlaubstage pro Jahr. Normalerweise können die bis zum März des folgejahres genommen werden.

Ich würde an deiner stelle nochmal zur Personalabteilung gehen, nochmal vorsprechen und , ganz wichtig, alles was dann besprochen wird schriftlich geben lassen.

Du kannst mit vereinbarung die Urlaubstage nämlich auch über den März hinaus nehmen. Gruß mikmona