Urlaubstage vom Vorjahr?

Hallo an alle und frohes neues Jahr!

Ich mache momentan Übergangsweise einen Midi-Job (800€ Basis), bei dem ich auch versicherungstechnisch abgaben zahlen muss ( bin über 25 und kein Student)

Wenn ich 700€ Brutto verdiene, kommen ca. 570 Netto dabei raus - nur damit ihr 'ne Idee habt.

Nun zu meiner Frage: Ich weiß, dass mir ‚ne bestimmte Anzahl Urlaubstage zusteht, da ich vorletztes Jahr dran gedacht habe, sie zu nehmen.
Dieses Jahr ( bzw Ende letzten Jahres, also Ende 2012) hab ich’s mündlich mit der Personalbateilungsdame abgesprochen, sie auf den letzten Drücker zu nehmen (die Urlaubstage ^_^‘) dann haben wir’s aber beide vergessen, daher ich habe auch schriftlich keinen Antrag gestellt.

Frage: Wie viele Urlaubstage stehen mir pro Jahr zu (im Vertrag steht nix, was eigentlich auch schon nicht ok ist) und kann ich mir die Urlaubstage von 2012 im Nachhinein noch anrechnen lassen und das Geld somit noch bekommen?

Liebe Grüße und danke im Voraus!

Hallo,

da muss ich passen.

Frank Seiler

Hallo Chris,
auch dir ein gutes neues Jahr,
laut Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Werktage sind alle Wochentage die kein Sonntag und kein gesetzlicher Feiertag sind. In den Tarifverträgen kann aber mehr Urlaub festgeschrieben sein.

Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Gibt es z.B. aber betriebliche Gründe die dies nicht zulassen, kann der Urlaub ins nächste Jahr übertragen werden und muss dann bis 31.03. genommen werden.

Eine finanzielle Abgeltung des Urlaubs ist nicht möglich. Das geht nur wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann.

Sprich mit deiner Personalabteilung und nimm den Urlaub so schnell als möglich.

LG Deel

Hallo, wenn nichts im Vertrag steht, gilt das Gesetz. Also mindestens 20 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche und bei einer 6 Tage ARbeitswoche 24 Tage Mindesturlaub. Wenn aber alle ihre Kollegen mehr bekommen, gilt das. Natürlich haben Sie auch Anspruch auf den Urlaub aus 2012. Den können Sie bis max. ende Mörz 2013 nehmen oder sich ausbezahlen lassen. LG