Urlaubstage werden bei Unbezahlten Urlaub gestrichen

Guten Abend

Ich bin seit 4 Jahren in meinem Unternehmen und mach jedes Jahr im Januar einen Monat unbezahlten Urlaub

Ich habe in meinem AV 30 Tage Urlaubsanspruch, jetzt habe ich für dieses Jahr meinen Urlaub geplant und die 30 Tage verplant

Jetzt meint aber mein AG mir würden nur 27,5 Tage zu stehen da ich im Januar nicht arbeite, ist das so rechtens?

Der freie Monat führt zur Minderung deines Urlaubsanspruchs.

Meines Wissens müssen die 27,5 Tage jedoch auf 28 Tage aufgerundet werden.

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Keine Ahnung, aber mein Gerechtigkeitssinn sagt „Ja“. Urlaub soll der Erholung (von der Arbeit) dienen. Keine Arbeit - kein Urlaubsanspruch :man_shrugging:

Aber gab’s denn in den letzten drei Jahren die 30 Tage, oder warum kommt das erst jetzt auf den Tisch?

Gruß,

Kannitverstan

Vielleicht hat ihm jemand vom 2019er Urteil des BAG erzählt, weclhes laut Haufe.de wohl eine Abkehr von der vorherigen Rechtsprechung sein soll.

Meiner auch.
Oder sind im AV sowohl die einmonatige Freistellung als auch die 30 Tage Urlaub festgehalten?

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Hallo,

unbezahlter Urlaub ist grundsätzlich wie ein „Ruhen“ des Arbeitsverhältnisses zu bewerten. Für diesen Zeitraum entstehen keine Ansprüche - auch nicht auf Urlaub. Deswegen ist die Zwölftelung des Urlaubs grundsätzlich zulässig.

Nicht nur Deines Erachtens, sondern von Gesetz wegen gem. § 5 Abs. 2 BUrlG:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Da allerdings ein Teil des Urlaubs (10 Tage) „übergesetzlich“ sind, können evtl. per Tarif- oder Arbeitsvertrag hierfür andere Zwölftelungsregeln vereinbart worden sein.

&tschüß
Wolfgang

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vielen Dank