Ich habe da mal eine Frage und hoffe dass jemand mir diese beantworten kann.
Wenn jamend in einer Arztpraxis als Arzthelferin abreitet, (2 Ärtze/verheiratet und 3 Helferinnen) hat dann eine Arzthelferin auch gesetzlich Urlaubstage zur freien Verfügung ?
Oder müssen sich die Angestellten zwangsläufig immer nach den Ärzten richten wann Sie gemeinsam ihre Praxis schließen und somit auch das Personal den Urlaub dann so zu nehmen hat?
Ich kann mir nicht vorstellen dass man als Arbeitnehmer, auch wenn es in einem von Öffnung der Praxis abhängigen Job keine Wahl auf die Lage des Urlaubs hat.
Hallo
Oder müssen sich die Angestellten zwangsläufig immer nach den
Ärzten richten wann Sie gemeinsam ihre Praxis schließen und
somit auch das Personal den Urlaub dann so zu nehmen hat?
Ja.
Ich kann mir nicht vorstellen dass man als Arbeitnehmer, auch
wenn es in einem von Öffnung der Praxis abhängigen Job keine
Wahl auf die Lage des Urlaubs hat.
Doch.
BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange … entgegenstehen.…
(…)
Gruß,
LeoLo