Hallo,
nehmen wir mal an, AN arbeitet Teilzeit, einmal die Woche für 7,5 Stunden!
Ihm stehen aber 28 Tage im Jahr Urlaub zu, da er einmal die Woche Arbeitet, wird wenn er einen Tag Urlaub nimmt gleich 5 von den 28 Tagen abgezoggen soll eine Woche ergeben. Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
Vertraglich wurde nichts vereinbart und einen Tarifvertrag gibts nicht!
Jetzt meine Frage, wenn AN gekündigt wird und er noch volle 28 Urlaubstage hat, müssen diese voll Ausgezahlt werden, da ja nur 2 Wochen Frist gilt und dadurch keine grosse möglichkeit besteht die vollen Tage auszunutzen für einen Urlaub?
Gruß
Hi!
Ihm stehen aber 28 Tage im Jahr Urlaub zu,
Das hieße dann ja, dass er knapp das halbe Jahr nicht arbeitet.
da er einmal die
Woche Arbeitet, wird wenn er einen Tag Urlaub nimmt gleich 5
von den 28 Tagen abgezoggen soll eine Woche ergeben.
Ist es nicht eher so, dass er 5,6 Arbeitstage Urlaub hat?
28 Tage : 5 „normale“ Arbeitstage * 1 „echten“ Tag
Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
Also wurde eine Probezeit von maximal 6 Monaten vereinbart, die noch nicht rum ist?
Dann gibt es eh nur anteiligen Urlaub!
Vertraglich wurde nichts vereinbart
Wenn vertraglich „nichts“ vereinbart ist, wieso dann 2 Wochen Kündigungsfrist und 28 Tage Urlaub?!
Jetzt meine Frage, wenn AN gekündigt wird und er noch volle 28
Urlaubstage hat, müssen diese voll Ausgezahlt werden, da ja
nur 2 Wochen Frist gilt und dadurch keine grosse möglichkeit
besteht die vollen Tage auszunutzen für einen Urlaub?
Sorry, aber in Deiner Frage sind so viele Ungereimtheiten, dass da irgendwas fehlt oder nicht stimmen kann…
LG
Guido
Hi,
erstmal Danke für deine Antwort.
AN hat 28 Tage laut Vertrag Urlaub im Jahr! Von diesen 28 Tagen Urlaub die er hat, werden gleich 5 Tage abgezoggen bei einem Tag Urlaub (das bedeutet ein Tag Urlaub wird so gerechnet 28 Tage minus 5 Tage = noch 23 Tage Urlaub. In der Summe sind das 5 bis 6 Tage Urlaub die man Tatsächlich dann im Jahr hat!
Ich hoffe das war deutlicher
.
Gruß
Hi,
Ich hoffe das war deutlicher
.
Nein, weil mir die anderen offen Fragen noch bleiben…
LG
Guido
Ergänzung
Hallo,
Also wurde eine Probezeit von maximal 6 Monaten vereinbart,
die noch nicht rum ist?
keine Probezeit!
Vertraglich wurde nichts vereinbart
Wenn vertraglich „nichts“ vereinbart ist, wieso dann 2 Wochen
Kündigungsfrist und 28 Tage Urlaub?!
Sorry das sollte heissen nichts weiteres ausser was ich schon hier bekannt gegeben habe!
Gruß
Hi!
keine Probezeit!
Also auch keine 2 Wochen sondern deren 4 (vermutlich zum 15. oder Monatsende)!
LG
Guido
Hi!
Jetzt meine Frage, wenn AN gekündigt wird und er noch volle 28
Urlaubstage hat, müssen diese voll Ausgezahlt werden, da ja
nur 2 Wochen Frist gilt und dadurch keine grosse möglichkeit
besteht die vollen Tage auszunutzen für einen Urlaub?
Urlaub in Natur hat Vorrang, also sollten die 5,6 Tage (!!! - nicht 28) in Natura genommen werden.
Ist das nicht möglich, wird (der Rest) ausgezahlt.
LG
Guido
Hallo
AN hat 28 Tage laut Vertrag Urlaub im Jahr!
Wie ist denn der genaue Wortlaut zum Thema Urlaub im Arbeitsvertrag?
Gruß,
LeoLo
Thema abgschlossen, danke allen 
Hallo,
Urlaub in Natur hat Vorrang, also sollten die 5,6 Tage (!!! -
nicht 28) in Natura genommen werden.
Ist das nicht möglich, wird (der Rest) ausgezahlt.
LG
Guido
Danke.
Gruß