Es besteht eine versicherungspflichtige Tätigkeit in einem Privathaushalt. Der Arbeitsvertrag beinhaltet eine vereinbarte Arbeitszeit von Montag bis Donnerstag von 12 - 18Uhr (nach Absprache kann von dieser Regelung abgewichen werden) und 25 Arbeitstage Urlaub! Hat der Angestellte dann 6 Wochen + 1 Tag Urlaub? (4 Tage Woche und 25 ARBETSTAGE)! Hat jemand eine *klagesichere* Antwort? Auch private Meinungen dazu sind für mich interessant! Danke!
Hallo,
wenn im Arbeitsvertrag wirklich 25 Arbeits tage (und nicht Werk tage) Urlaub vereinbart sind und gleichzeitig eine 4-Tage-Woche vereinbart wurde, dann gibt es keine andere Auslegungsmöglichkeit: Der gesamte Urlaub belaüft sich tatsächlich auf 6 Wochen + 1 Tag.
&Tschüß
Wolfgang