Urlaubstermin: Privileg für Dienstältere?

Zuvor in Einzelräumen arbeitende Mitarbeiter sind nun in einem Großraumbüro. Der Urlaub muss jetzt untereinander abgestimmt werden, was zu Missstimmung und Differenzen führt, da die Urlaubswunschtermine sich überschneiden.

Frage 1: Ist es für den Abteilungsleiter ratsam, dem Dienstältesten Mitarbeiter ein gewisses Privileg beim Urlaubswunschtermin einzuräumen?

Frage 2: Oder ist es üblich, nach dem Prinzip „wer sich zuerst in den Urlaubsplan einträgt, der kann dann auch Urlaub machen“, zu verfahren?

hi

Ich würde mal sagen, daß Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern, die sich in den Ferien der Kinder Urlaub nehmen müssen/wollem, Vorrang vor kinderlosen Arbeitnehmern haben sollten, die ebenfalls in diesem Zeitraum in Urlaub gehen wollen.
Es ist ja schon „schlimm“, daß man an bestimmte Ferienzeiten gebunden ist, um Urlaub machen zu können, da sollte man dann nicht auch noch mit kinderlosen Kollegen rumstreiten müssen.

Gruß
Edith

Hallo

Ich würde mal sagen, daß Arbeitnehmer mit schulpflichtigen
Kindern, die sich in den Ferien der Kinder Urlaub nehmen
müssen/wollem, Vorrang vor kinderlosen Arbeitnehmern haben
sollten, die ebenfalls in diesem Zeitraum in Urlaub gehen
wollen.

Eben, soziale Gesichtspunkte entscheiden über den Vorrang. So steht es ja auch in § 7 Abs. 1 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz.

http://www.gesetze.juris.de/burlg/__7.html

Gruß
smalbop

Hi,

bei meinem Freund haben auch die arbeitgeber mit Kindern das „Vorrecht“ auf die Sommerferien.
Wir haben keine Kinder. Ich kann aber, arbeitstechnisch bedingt, nur in d Sommerferien Urlaub nehmen.

Deswegen finde ich diese Regelung verständlich, aber nicht wirklich gerecht.

Gruß

PP

Hai!

Ist zwar keine Rechtsfrage aber denoch …

Frage 1: Ist es für den Abteilungsleiter ratsam, dem
Dienstältesten Mitarbeiter ein gewisses Privileg beim
Urlaubswunschtermin einzuräumen?

Nein, das gibt böses Blut.

Frage 2: Oder ist es üblich, nach dem Prinzip „wer sich zuerst
in den Urlaubsplan einträgt, der kann dann auch Urlaub
machen“, zu verfahren?

Auch das gibt unter Umständen böses Blut, da der eine schon 5 Jahre
zuvor weiß das sein Campingwagen immer noch in Holland steht und
entsprechend früh sich eintragen kann.

Ich habe bei Streitigkeiten meinen Leuten mal gesagt: „Einigt
Euch oder ich einige Euch!“. Es hat zwei Tage gedauert und sie
haben sich irgendwie arrangiert.

Der Plem

Bundesurlaubsgesetz (offtopic)
Bundesurlaubsgesetz…

Hallo,

Nur mal so am Rande, wo ich das gerade lese:§7(3) „Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden“

Wie vereinbart sich denn das mit betrieblichen Vereinbarungen von Lebensarbeitszeitkonten und der Möglichkeit, Urlaub solange „anzusparen“ bis man sich ein „Sabbatical“ gönnen kann?

Kann doch ein Betrieb trotz Vereinbarung nicht einfach Bundesgesetze außer Kraft setzen?

fragend,
Michael

Was haben…
Lebensarbeitszeitkonten resp. Wertguthabenvereinbarungen mit angesparten Urlaub zu tun?!

LG
S_E

Langzeitarbeitskonten usw. haben nichts mit den Jahresurlaub zu tun!

Solche Zeitguthaben speisen sich aus Überstunden oder Gehaltsumwandlungen.

Beatrix

Hi!

Unabhängig von dem bereits genannten zum Thema Langzeitkonto:

Das BUrlG regelt nur den Mindestanspruch von 4 Wochen.

Wenn jemand mit einer 5-Tage-Woche vertragliche 30 Tage im Jahr hat, kann man durchaus etwas völlig anderes für den Rest vereinbaren.

Ich bin mir, abgesehen davon, auch ziemlich sicher, dass kein Arbeitsgericht in Deutschland zu Ungunsten des Mitarbeiters entscheidet, wenn der Arbeitgeber sagt, dass nicht genommener Urlaub eben nicht verfällt :smile:

VG
Guido