Urlaubsübertragung auch nach dem 31.3

Hallo! Vielleicht weiß ja hier jemand Rat, ich wäre sehr dankbar!

Folgende Sachlage:

Arbeitnehmer A begann sein Arbeitsverhältnis mit Firma F im September letzten Jahres und hat bis heute (also Monate nach dem 31.3. des Folgejahres) noch Resturlaubstage aus letztem Jahr über. Auf mehrere Anfragen seitens des A zu Beginn des Jahres, sich diese Urlaubstage nun nehmen zu wollen, hat F jedesmal geäußert, dass dies projektbedingt nicht möglich sei. Nach § 7 III BUrlG müsste der Urlaub mittlerweile (Ende Juli) also längst verfallen sein, jedoch scheint mir dies für A untragbar. Für K ist die Sache erledigt. Was kann A tun?

Hmmm… ok hab’s mir, glaub ich, grad selbst beantwortet.

§ 7 Abs. 3 S. 4 BUrlG sagt ja: „Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.“

§ 5 I a liegt hier für A vor.

Also müsste, wenn ich das richtig verstanden haben, A den Resturlaub des letzten Jahres bis Ende diesen Jahres in Anspruch nehmen können.