Urlaubsverbot nach Kündigung - Ausgleichszahlung?

Hallo zusammen,

eine Arbeitnehmerin ist über eine bekannte Zeitarbeitsfirma in einem großen Unternehmen tätig. Am 15.06. hat sie zum 15.07. fristgerecht gekündigt. Es stehen ihr noch 2 Urlaubstage und Überstunden von insgesamt 3,5 Tagen zu.

Meine Frage:
Das große Unternehmen verbietet ihr nun den Urlaub zu nehmen. Begründung ist der große Workload und dass die Nachfolge (es soll ein neuer Zeitarbeiter werden) noch nicht feststeht.

  1. Dürfen die das? Die Arbeitnehmerin will diesen Urlaub unbedingt, da sich das auszahlen bei ihr gar nicht lohnt.

  2. Wie ist jetzt das korrekte Vorgehen wenn sie den Urlaub nicht bekommt?
    Soll sie den Urlaub trotzdem beantragen? Klar bekommt sie dann eine Absage. Aber so ist sie sicher, dass sie die ganzen Überstunden und den Urlaub ausgezahlt bekommt - dann hat sie die Ablehnung in der Hand. Nicht das die Zeitarbeitsfirma hinterher noch auf die Idee kommt, sie hätte den Urlaub ja nehmen dürfen und durch Nicht-Beantragung auf ihr Recht verzichtet?!

Freue mich über baldige Rückmeldung

Herzlichen Dank
Uschi

Hallo,

eine Arbeitnehmerin ist über eine bekannte Zeitarbeitsfirma in
einem großen Unternehmen tätig. Am 15.06. hat sie zum 15.07.
fristgerecht gekündigt. Es stehen ihr noch 2 Urlaubstage und
Überstunden von insgesamt 3,5 Tagen zu.

Arbeitnehmerin = A
Zeitarbeitsfirma = B
großes Unternehmen = C

A hat einen Vertrag mit B und diesem gekündigt. Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus diesem Vertrag. Urlaub beantragt man bei seinem Vertragspartner.

B hat einen Vetrag mit C. Das muß A aber nicht interessieren.

Nicht das die Zeitarbeitsfirma
hinterher noch auf die Idee kommt, sie hätte den Urlaub ja
nehmen dürfen und durch Nicht-Beantragung auf ihr Recht
verzichtet?!

Das Arbeitsamt kommt definitiv auf diese Idee! …sofern man Leistungen von denen will.

MfG Frank