Urlaubsverfall im Bundesfreiwilligendienst

Hallo,

A hat beispielsweise im Jahr 2011 einen Vertrag über die Ableistung eines 12-monatigen Bundesfreiwilligendienstes ab 1.Juli 2011 unterschrieben. Laut dem Vertrag besteht ein Jahresurlaub von x Tagen, ein Arbeitsverhältnis entsteht jedoch nicht. Gilt hier dieselbe Regelung wie für reguläre Arbeitnehmer, dass der Urlaub, der nicht im Jahr 2011 genommen wurde nur in der Übergangszeit bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden kann, damit die x/2 Tage des Vorjahres nicht verfallen? Oder ist mit Jahresurlaub in diesem Zusammenhang das Jahr der Dienstzeit gemeint, sodass die x Tage beliebig und ohne Verfall verteilt werden können?

Gruß
Peter

Hallo,

für den Bundesfreiwilligendienst findet das Bundesurlaubsgesetz Anwendung.

Nähere Informationen sind hier ersichtlich:

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Gruß Merger