Urlaubsvergütung

Liebe/-r Experte/-in,
auf Grund eines Arbeitsunfalls bin ich seit dem 15. November krank geschrieben. Es ist auch momentan nicht abzusehen, wann ich wieder arneitsfähig bin. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 31.03.2011 aus. Ich habe noch 13 3//4 Tage Urlaub zu bekommen, kann diesen aber aus besagtem Grund nicht mehr nehmen. Kann ich auf Auszahlung des Urlaubs bestehen? Oder was kann ich sonst tun?

Mit freundlichen Grüßen

franck

Hallo,
da fragst du lieber einen Arbeitsrechtler.
MfG

In den ersten 6 Monaten besteht kein Anspruch auf Urlaub. gemäß §4 BUrlG. - Verlängert sich das Arbeitsverhältnis um nur einen Tag, besteht Anspruch auf Urlaub in Höhe von min. 24 Wertagen (Mo-Sa) für das Kalenderjahr (event. anteilmäßig)