Urlaubsvertretung externes Büro

Schönen guten Morgen,

ich habe ein paar Fragen zwecks Urlaubsvertretungen und Urlaubsanspruch.

Folgende Situation:
„A“ ist seit 4 Jahren Angestellter in einem Betrieb und macht in der Finanzbuchhaltung mit, hilft gelegentlich in der Rechnungsabteilung mit und erledigt sonstige kleinere Sachen an seinem Arbeitsplatz. Er ist praktisch flexibel einsetzbar.
Seit etwa einem Jahr hat sein Betrieb ein externes Büro, etwa 20 Kilometer vom Hauptsitz (in dem „A“ arbeitet) entfernt. Gelegentlich wurde er zu diesem Büro geschickt, um dort Urlaubsvertretung für die Kollegen zu machen. Er besitzt in seinem Arbeitsvertrag keinerlei Zusatz, was irgendetwas mit dem externen Büro zu tun hat, da sein Vertrag erstellt wurde, bevor dieses existierte.
Nebenbei erwähnt muss er in dem Büro am Empfang sitzen und unter erschwerten Bedingungen aufgrund von Kundenfluss seine Buchhaltungsarbeit fortsetzen.

Ist er allgemein verpflichtet, die Urlaubsvertretung zu machen, oder gibt es die Möglichkeit, Nein zu sagen?

Nun spitzt sich die Lage etwas zu. Es gibt dort 3 Mitarbeiter im Schichtdienst (Frühschicht und Spätschicht). Einer von den Mitarbeitern hat für den August/September insgesamt 4 Wochen Urlaub beantragt – und bekommen. „A“ selbst hatte für den August 3 Wochen beantragt (im März schon) und erst vorige Woche vom Chef gesagt bekommen, sein Urlaub sei gestrichen.
Ist es richtig, dass er als Urlaubsvertretung zurückstecken muss? Er hat wie erwähnt nichts, was das externe Büro angeht, unterschrieben.

Danke schon mal für Antworten 

Schönen guten Morgen,

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zwecks Urlaubsvertretungen und
Urlaubsanspruch.

Folgende Situation:
„A“ ist seit 4 Jahren Angestellter in einem Betrieb

gibt es in dem Betrieb einen BR ?

und macht
in der Finanzbuchhaltung mit, hilft gelegentlich in der
Rechnungsabteilung mit und erledigt sonstige kleinere Sachen
an seinem Arbeitsplatz. Er ist praktisch flexibel einsetzbar.

Gäbe es in dem fiktiven Arbeitsvertrag irgendeine Tätigkeitsbeschreibung?
Falls ja, wie würde diese lauten?

Seit etwa einem Jahr hat sein Betrieb ein externes Büro, etwa
20 Kilometer vom Hauptsitz (in dem „A“ arbeitet) entfernt.
Gelegentlich wurde er zu diesem Büro geschickt, um dort
Urlaubsvertretung für die Kollegen zu machen. Er besitzt in
seinem Arbeitsvertrag keinerlei Zusatz, was irgendetwas mit
dem externen Büro zu tun hat, da sein Vertrag erstellt wurde,
bevor dieses existierte.

Gäbe es in dem fiktiven Arbeitsvertrag eine Aussage zum Arbeitsort ?
Falls ja, wie würde diese lauten?

Nebenbei erwähnt muss er in dem Büro am Empfang sitzen und
unter erschwerten Bedingungen aufgrund von Kundenfluss seine
Buchhaltungsarbeit fortsetzen.

Muß A bis zu einem gewissen Grad ertragen

Ist er allgemein verpflichtet, die Urlaubsvertretung zu
machen, oder gibt es die Möglichkeit, Nein zu sagen?

Unter bestimmten Bedingungen, die zT von den Antworten auf die o.a. Fragen abhängig sind - Ja !

Nun spitzt sich die Lage etwas zu. Es gibt dort 3 Mitarbeiter
im Schichtdienst (Frühschicht und Spätschicht). Einer von den
Mitarbeitern hat für den August/September insgesamt 4 Wochen
Urlaub beantragt – und bekommen. „A“ selbst hatte für den
August 3 Wochen beantragt (im März schon) und erst vorige
Woche vom Chef gesagt bekommen, sein Urlaub sei gestrichen.

Was heißt „gestrichen“ ?
War der Urlaub von A schon genehmigt (möglichst beweisbar schriftlich) oder nicht ?

Ist es richtig, dass er als Urlaubsvertretung zurückstecken
muss?

Es kommt darauf an

Er hat wie erwähnt nichts, was das externe Büro angeht,
unterschrieben.

Ist nicht unbedingt Voraussetzung

Danke schon mal für Antworten

&tschüß

Wolfgang