Schönen guten Morgen,
ich habe ein paar Fragen zwecks Urlaubsvertretungen und Urlaubsanspruch.
Folgende Situation:
„A“ ist seit 4 Jahren Angestellter in einem Betrieb und macht in der Finanzbuchhaltung mit, hilft gelegentlich in der Rechnungsabteilung mit und erledigt sonstige kleinere Sachen an seinem Arbeitsplatz. Er ist praktisch flexibel einsetzbar.
Seit etwa einem Jahr hat sein Betrieb ein externes Büro, etwa 20 Kilometer vom Hauptsitz (in dem „A“ arbeitet) entfernt. Gelegentlich wurde er zu diesem Büro geschickt, um dort Urlaubsvertretung für die Kollegen zu machen. Er besitzt in seinem Arbeitsvertrag keinerlei Zusatz, was irgendetwas mit dem externen Büro zu tun hat, da sein Vertrag erstellt wurde, bevor dieses existierte.
Nebenbei erwähnt muss er in dem Büro am Empfang sitzen und unter erschwerten Bedingungen aufgrund von Kundenfluss seine Buchhaltungsarbeit fortsetzen.
Ist er allgemein verpflichtet, die Urlaubsvertretung zu machen, oder gibt es die Möglichkeit, Nein zu sagen?
Nun spitzt sich die Lage etwas zu. Es gibt dort 3 Mitarbeiter im Schichtdienst (Frühschicht und Spätschicht). Einer von den Mitarbeitern hat für den August/September insgesamt 4 Wochen Urlaub beantragt – und bekommen. „A“ selbst hatte für den August 3 Wochen beantragt (im März schon) und erst vorige Woche vom Chef gesagt bekommen, sein Urlaub sei gestrichen.
Ist es richtig, dass er als Urlaubsvertretung zurückstecken muss? Er hat wie erwähnt nichts, was das externe Büro angeht, unterschrieben.
Danke schon mal für Antworten