Urlaubszeit vorgeschrieben vom AG

Hallo

Person A arbeitet in einer Firma deren Kalenderjahr zum 30. September endet. Das heißt, der AN muss seinen Jahresurlaub bis zu diesem Tag bis auf 7 Tage komplett genommen haben. Die restlichen 7 Tage sind auf Weihnachten und Sylvester verteilt wenn diese auf einen Wochentag fallen, bleiben 5.
Was aber wenn der AN gerne mal im Winter länger Urlaub machen möchte?
Bei Anfrage ob Person A denn wenisgtens im Januar 4 wochen Urlaub machen kann wurde dieses auch abgelehnt mit den Worten *Im Januar stehen Ihnen ja noch gar nicht so viel Tage zu.
Das einzige was der AG bereit ist zu tun ist unbezahlten Urlaub zu gewähren, was Person A aber ablehnt da sie diese Entscheidung für fragwürdig hält, denn warum geht unbezahlter Urlaub aber nicht bezahlter?

Danke fürs Lesen

Hallo

Hallo,

Person A arbeitet in einer Firma deren Kalenderjahr

Wohl weniger das „Kalenderjahr“, sondern evtl. das Geschäftsjahr ?

zum 30.
September endet. Das heißt, der AN muss seinen Jahresurlaub
bis zu diesem Tag bis auf 7 Tage komplett genommen haben.

Dies ist mE sachlich nicht mit dem Geschäftsjahr zu rechtfertigen.

Die
restlichen 7 Tage sind auf Weihnachten und Sylvester verteilt
wenn diese auf einen Wochentag fallen, bleiben 5.

Der AG kann zwar grundsätzlich über Werksferien bzw. Schließtage den Urlaub der AN festlegen, aber nicht unbegrenzt. Die Rechtsprechung hat sich auf ca. 50% eingependelt, wenn keine besonderen Umstände vorliegen. Ansonsten gilt § 7 Abs. 1 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Was aber wenn der AN gerne mal im Winter länger Urlaub machen
möchte?

Bei Anfrage ob Person A denn wenisgtens im Januar 4 wochen
Urlaub machen kann wurde dieses auch abgelehnt mit den Worten
*Im Januar stehen Ihnen ja noch gar nicht so viel Tage zu.

Diese Aussage ist Unsinn. Im ungekündigten, unbefristeten Arbeitsverhältnis wird der Urlaub nicht „erdient“, sondern steht dem AN vollständig am 01.01. zur Disposition .

Das einzige was der AG bereit ist zu tun ist unbezahlten
Urlaub zu gewähren, was Person A aber ablehnt da sie diese
Entscheidung für fragwürdig hält, denn warum geht unbezahlter
Urlaub aber nicht bezahlter?

Das ist in der Tat eine gute Frage, die den AG bezüglich „dringender betrieblicher Notwendigkeiten“ ziemlich ins Stottern bringen dürfte.

Danke fürs Lesen

Möglichkeit 1 (kurzfristig und individuell wirksam): Zum Anwalt gehen und über rechtliche Möglichkeiten beraten lassen
Möglichkeit 2 (Langfristig und kollektiv wirksam): Betriebsrat gründen, der (nicht nur) bei Urlaubsvergabe volle Mitbestimmung hätte.
Möglichkeit 3 (Notausgang): AG wechseln.

&Tschüß
Wolfgang