Urlaubvergütung- gesetzlich geregelt?

Hallo, da hat jemand einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem keine Urlaubsvergütung abgemacht wurde.

Urlaub wird nun nicht vergütet, es sei denn, derjenige hat dafür Stunden eingearbeitet.

Bsp.: Wenn er 1 Monat Urlaub nehmen würde und dafür keine Stunden eingearbeitet hat, würde unterm Strich „Null“ stehen. Er würde also in diesem Monat keinen müden Euro verdient haben.

Das kommt mir äußerst spanisch vor. Ich habe den Eindruck, dass eine solche Vereinbarung gesetzeswidrig und somit ungültig ist.

Was kann er jetzt dagegen tun? Er arbeitet schon 3 Jahre in diesem Metallbetrieb.

Vielen Dank.

Hallo!

Das geht nicht !

Alles klar und eindeutig geregelt. Weiß jeder Arbeitgeber und doch auch jeder Arbeitnehmer(dachte ich bisher).
Im Vertrag kann man mehr Urlaub aushandeln als das Gesetz vorschreibt, aber NIEMALS weniger oder abweichendes zur Gehaltszahlung während des Urlaubs.

Hier zum nachlesen :http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/…

MfG
duck313

Hallo
der Urlaub ist gesetzlich geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

Das Verhalten des Arbeitgebers wäre also gesetzeswidrig. Ich habe schon viel gehört, aber sowas wäre schon interessant für die Presse, wenn es kein Missverständnis ist…
Gruss
Helmut

Hallo auch,

nein, das Gesetz hat keine Regelung über Vergütung oder höhe.

Tarifparteien wie Gewerkschaft schon, bei der IGM nachfragen, allerdings halten die sich bedeckt wenn man kein Mitglied ist.

Ansonsten gilt was im Arbeitsvertrag oder etwaigen Querverweise steht.Deutschland hat Vertragsfreiheit, solange es dem Grundgesetz entspricht.ansonsten gilt was im arbeitsvertrag oder etwalige quwerverweise steht.

Verhandelbar ist alles, soweit dann beide einverstanden sind.
Und warum niemal weniger? es ist alles machbar.

LG
Timesklave

Hallo!

nein, das Gesetz hat keine Regelung über Vergütung oder höhe.

Das ist Unsinn. Vielmehr gilt in D für alle Arbeitnehmer das Bundesurlaubsgesetz, das Mindeststandards vorgibt http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz Während des Erholungsurlaubs muss das Entgelt weitergezahlt werden.

Und warum niemal weniger? es ist alles machbar.

Nicht bei Urlaub, nicht bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, nicht bei Mindestkündigungsfristen. Vertragliche Regelungen zum Nachteil des Arbeitnehmers sind nichtig. Die gesetzlichen Mindeststandards sind einzuhalten.

Gruß
Wolfgang

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