Hallo Ihr,
wie lange darf ein AN Urlaub an einem Stück nehmen? Oder anders gefragt. Darf der AG die Länge/Dauer des Urlaubes vorschreiben? Beispiel: ein AN möchte drei Wochen Urlaub. Darf der AG nur zwei Wochen zugestehen? Kann er sagen, dass aufgrund der Auftragslage und geringen Mitarbeiterzahl nur zwei Wochen genehmigt werden?
Danke und Gruß
Frank
Hi Frank!
Darf der AG die Länge/Dauer des Urlaubes
vorschreiben? Beispiel: ein AN möchte drei Wochen Urlaub. Darf
der AG nur zwei Wochen zugestehen? Kann er sagen, dass
aufgrund der Auftragslage und geringen Mitarbeiterzahl nur
zwei Wochen genehmigt werden?
IMHO würde ich genau das so sehen. Zumindest bei uns in Ö ist es so. Umgekehrt kann der AG aber auch nicht sagen, dass du jetzt, an Tag/Datum xyz … Urlaub nehmen MUSST.
mfg PN
Hallo,
Darf der AG die Länge/Dauer des Urlaubes
vorschreiben?
Kommt drauf an.
ein AN möchte drei Wochen Urlaub. Darf
der AG nur zwei Wochen zugestehen?
Könnte er bei dringenden betrieblichen Gründen. Er könnte sogar bei dringenden betrieblichen Gründen die Gewährung ganz ablehnen.
Kann er sagen, dass
aufgrund der Auftragslage und geringen Mitarbeiterzahl nur
zwei Wochen genehmigt werden?
Pauschal gesehen trifft das auf viele Arbeitsverhältnisse zu und zu allen möglichen Zeiten im Jahr (mal ist jemand krank, mal wollen auch andere in Urlaub). Man müsste dann schon etwas mehr zu den Hintergründen wissen. Ist die Auftragslage tatsächlich höher (Hauptsaison o.ä.) in der gewünschten Urlaubszeit? Was ist mit möglichen Vertretern? usw.
MfG
Hi,
und wenn der AG der Meinung ist grundsätzlich nur max. 2 Wochen genehmigen zu müssen. Egal ob von der Auftragslage abhängig oder nicht. Was ich suchen ist eine gesetzliche Regelung in der steht, dass mind. einmal pro Jahr ein Urlaub von 15 Werktage an einem Stück gewährt werden muss.
Könnte er bei dringenden betrieblichen Gründen. Er könnte
sogar bei dringenden betrieblichen Gründen die Gewährung ganz
ablehnen.
Tja, wer beurteilt das? Der AG ist so zurückhaltend und gewährt dem AN kaum Einblicke in das Geschäftswesen.
Danke
Frank
Hi!
Umgekehrt kann der AG aber auch nicht sagen, dass du
jetzt, an Tag/Datum xyz … Urlaub nehmen MUSST.
Komisch!
Dann ist die Tatsache, dass all unsere Lehrer in den Ferien Urlaub nehmen müssen also illegal?
LG
Guido
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Hallo,
und wenn der AG der Meinung ist grundsätzlich nur max. 2
Wochen genehmigen zu müssen. Egal ob von der Auftragslage
abhängig oder nicht.
Dann wäre das vielleicht ein Fall über den man sich evtl. vor dem Arbeitsgericht streiten könnte mit dem AG. Aber hier kennt noch immer keiner Hintergründe.
Was ich suchen ist eine gesetzliche
Regelung in der steht, dass mind. einmal pro Jahr ein Urlaub
von 15 Werktage an einem Stück gewährt werden muss.
Die wirst du aber nicht finden, da es nur 12 sind.
„… hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.“
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html
Tja, wer beurteilt das?
Im Ernstfall ein Arbeitsgericht.
Der AG ist so zurückhaltend und
gewährt dem AN kaum Einblicke in das Geschäftswesen.
Wieso Einblicke ins Geschäftswesen? Wenn man in einer Firma arbeitet, dann bekommt man doch mit was da „läuft“. Oder ist der AN irgendwo fernab in ner Filiale allein tätig o.ä.?
MfG
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Hi!
Was ich suchen ist eine gesetzliche
Regelung in der steht, dass mind. einmal pro Jahr ein Urlaub
von 15 Werktage an einem Stück gewährt werden muss.
Das wirst Du nicht finden, da im Gesetz von mindestens 2 Wochen am Stück die Rede ist…
Tja, wer beurteilt das? Der AG ist so zurückhaltend und
gewährt dem AN kaum Einblicke in das Geschäftswesen.
Im Zweifel beurteilt das ein Arbeitsgericht!
LG
Guido
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KA Deutschland is in vielerlei Dingen anders als Ö 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Kleiner Nachtrag …
Hi!
Umgekehrt kann der AG aber auch nicht sagen, dass du
jetzt, an Tag/Datum xyz … Urlaub nehmen MUSST.
Komisch!
Dann ist die Tatsache, dass all unsere Lehrer in den Ferien
Urlaub nehmen müssen also illegal?
IMHO gelten im Öffentlich Bereich sowieso allgemein andere Regeln/Gesetze … also wird des scho so passen.
Anderer Vorschlag
Hi!
IMHO gelten im Öffentlich Bereich sowieso allgemein andere
Regeln/Gesetze … also wird des scho so passen.
Ich habe nur eins von zig möglichen Beispielen gebracht.
Es hat NICHTS mit dem öffentlichen Dienst zu tun!
Wenn ein Hotel oder eine Eisdiele (oder denk Dir was aus!) Betriebsferien zu einem bestimmten Zeitpunkt macht, dann haben die Arbeitnehmer dort gefälligst ihren Urlaub zu nehmen.
Das ist in Deutschland vermutlich wesentlich anders als bei Euch…
LG
Guido
Abend!
Wenn ein Hotel oder eine Eisdiele (oder denk Dir was aus!)
Betriebsferien zu einem bestimmten Zeitpunkt macht, dann haben
die Arbeitnehmer dort gefälligst ihren Urlaub zu nehmen.
Das ist in Deutschland vermutlich wesentlich anders als bei
Euch…
Mh ok von dem Standpunkt her, kann man durchaus von einem MUSS sprechen. Aber ich denke mal, dass es da dann eher um einen Sonderurlaub geht und nicht um den mir / demjenigen gesetzlich zustehenden.
LG
Guido
Egal, was Du denkst
Hi!
Mh ok von dem Standpunkt her, kann man durchaus von einem MUSS
sprechen. Aber ich denke mal, dass es da dann eher um einen
Sonderurlaub geht und nicht um den mir / demjenigen gesetzlich
zustehenden.
Doch, genau um den geht es!
LG
Guido
Hallo,
Aber ich denke mal, dass es da dann eher um einen
Sonderurlaub geht und nicht um den mir / demjenigen gesetzlich
zustehenden.
Falsch gedacht. Bei Betriebsurlaub haben durchaus auch die Arbeitnehmer ihren Urlaub zu nehmen. Mit Sonderurlaub hat das nichts zu tun in D.
MfG