Urlg

Guten Tag,

ich frage mich wie man das URLG lesen soll.

Da steht "es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, "

Liest man das so dass der AG dem AN sagen kann wann er Urlaub machen soll? Oder das er ihm sagen kann wann er nicht Urlaub machen kann (Betriebsbedingt).

In einem Beispiel. Ein Firma (Zeitarbeit) sagt dem AN das er nächste Woche seinen kompletten Jahresurlaub nehmen muss da der Kunde der ZA -Firma nun auch eine Pause einlegt.
Der AN soll mitten im Winter 3 Wochen urlaub nehmen (ist dass dann überhaupt Urlaub? das kann man doch nicht als den Urlaub bezeichnen, das ist Stress)

In meinem Beispiel gehts sogar weiter: Der AG sagt (3 Tage vor Urlaubsende) dann der AN soll die Ü Stunden abfeiern dann sei er entlassen. Sobald der Auftragsgeber wieder arbeite würde man sich wieder an ihn wenden.

Daniel

Hi!

ich frage mich wie man das URLG lesen soll.

Ich nehme an, Du meinst das Bundesurlaubsgesetz…

Liest man das so dass der AG dem AN sagen kann wann er Urlaub
machen soll? Oder das er ihm sagen kann wann er nicht Urlaub
machen kann (Betriebsbedingt).

Prinipiell kann der AG sehr wohl Betriebsferien (z.B.) festlegen (siehe Kindergärten, Hotels) oder Urlaubssperren verhängen (z.B. bei Banken zum Jahreswechsel).

In einem Beispiel. Ein Firma (Zeitarbeit) sagt dem AN das er
nächste Woche seinen kompletten Jahresurlaub nehmen muss da
der Kunde der ZA -Firma nun auch eine Pause einlegt.

DAS dürfte allerdings nicht gehen!
Eine Woche vorher wäre eh zu kurzfristig, und der Grund würde imo auch nicht ausreichen.

In meinem Beispiel gehts sogar weiter: Der AG sagt (3 Tage vor
Urlaubsende) dann der AN soll die Ü Stunden abfeiern dann sei
er entlassen. Sobald der Auftragsgeber wieder arbeite würde
man sich wieder an ihn wenden.

Wie lang ist er dort beschäftigt?
Wie viele Arbeitnehmer existieren in diesem fiktiven Unternehmen?
Existiert ein fiktiver Betriebsrat?

LG
Guido