Hallo,
meinem bestem Freund ist das Internet gesperrt worden.Er hatte eine mega Rechnung von 200,-.Ich riet ihm erst mal nicht gleich zu bezahlen sondern
anrufen bei Telekom und nachfragen woraus sich dieser Betrag zusammensetzt(bei ner 6000er i-net flat + Festnetz-Flat irgendwie undenkbar).Antwort Telekom:„Sie waren auf als kostenlos deklarierten Seiten, welche doch kostenplichtig sind“
Auf die Nachfrage welche seiten das gewesen sein sollten konnte von seiten der Telekom keine Antwort erbracht werden.
Habe ich irgendwie ne Chance irgendwie rauszubekommen anhand seiner 2 rechner auf welchen seiten er rumgesurft hat???
Egal wie kompliziert die Antwort ausfallen mag hauptsache es gibt ne möglichkeit.
Hallo,
irgendwie undenkbar).Antwort Telekom:„Sie waren auf als
kostenlos deklarierten Seiten, welche doch kostenplichtig
sind“
WTF? Services von der Telekom oder was?
Auf die Nachfrage welche seiten das gewesen sein sollten
konnte von seiten der Telekom keine Antwort erbracht werden.
Anwalt suchen? Verbraucherschützer fragen?
Habe ich irgendwie ne Chance irgendwie rauszubekommen anhand
seiner 2 rechner auf welchen seiten er rumgesurft hat???
Browser-History anschauen. Aber ich glaube nicht, dass die Lösung des Problems von technischer Seite kommen kann…
Grüße,
Moritz
Auch hallo.
Habe ich irgendwie ne Chance irgendwie rauszubekommen anhand
seiner 2 rechner auf welchen seiten er rumgesurft hat???
Ein Einblick ins Routerprotokoll könnte weiterhelfen.
Ansonsten noch der Verlaufsordner des verwendeten Browsers sowie dessen Cache. Das mit dem ‚kostenpflichtig‘ erinnert aber irgendwie an: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-…
HTH
mfg M.L.
Hi Moritz,
Ich glaub die Browser-History kann ich vergessen, da seine Frau mit XP-Clean Gold-Edition aufräumt(hat sie last week gemacht)Hmm über die registry vielleicht???
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find ich das Router protokoll wenn ich mich mit der ip des routers
im i-explorer einlogg oder gibts da nen befehl???
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Hallo,
kostenpflichtige Seiten mit DSL geht wirklich nur bei T-Online. Nur dort gibt es die Möglichkeit, dass (eigene) Kunden „Mehrwert-Seiten“ anwählen können. Aber normalerweise muss auch dort ein extra Hinweis stehen über die Gebühren. Dann noch einmal bestätigen… und dann kommt man dort rein.
Da die Seiten entweder von T-Online selbst betrieben werden oder im Auftrag abkassiert wird, hat T-Online auch die Namen der Seiten (zu haben).
Ich würde den Flat-Betrag zahlen und Nachweis für die Restsumme fordern.
Wenn die schon selbst zugeben, dass die eiten als „kostenlos“ deklariert waren, sie aber doch gekostet haben… hört sich für muich schon nach Eingestäöndnis einer vorsätzlichen Irreführung an = betrug.
DSL-Dialer gibts ja wohl noch nicht. Scheidet also aus.
Und für die Zukunft kann man nur warenen, T-Online-Portale und Angebote zu nutzen oder man muss immer die kompletten AGBs.
Auf Nummer sicher, würde ich mich jetzt sofort mit einem Anwalt zusammensetzen - und den PC nicht mehr zu nutzen – (weil ja immer noch Daten wiederhergestellt werden können).
Besser als eventuell einen unberechtigten Schufaeintrag zu bekommen.
Gruß
BJ
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Hallo,
ich würde mich erstmal nicht verückt machen. Schaue Dir ersteinmal die Telekom Rechnung genau an.
Wird der Betrag wirklich von der Telekom gefordert, oder fordert die Telekom im Namen eines Fremdanbieters ?
Wird der Betrag von einem Fremdanbieter „nur“ über die Telkom-Rechnung fakturiert würde ich ersteinmal die Telekomabrechnung abzüglich der Kosten für den Fremdanbieter zahlen. Somit würde dann ersteinmal kein Ärger mit der Telekom entstehen. Dann würde ich solange warten bis sich der Fremdanbieter bei Deinem Freund meldet. Und jetzt muss ein schönes Schreiben aufgesetzt werden, indem der Fremdanbieter seine Abrechnung darlegt. Wenn die denn da ist (wenn sie denn überhaupt kommt) würde ich entscheiden ob Dein Freund einen Rechtsanwalt einschaltet oder nicht.
Das ein Rechnungsbetrag eines Fremdanbieters auf der Telekomrechnung auftaucht, sagt noch nicht aus, dass dieser auch berechtigt ist. Die Telekom ist gesetzlich verpflichtet diesen Betrag an den Kunden zu fakturieren, sofern dieser der Telekom GLAUBHAFT (!!!) machen kann, dass eine Leistung in Anspruch genommen worden ist. Den Nachweis der Berechtigung muss der Dienstleister aber an den Endkunden erbringen. Solange er das nicht tut, kann es Deinen Freund erseinmal ziemlich kalt lassen.
Viele halbseidene Unternehmen bauen auf Angskunden die solche Rechnungen lieber bezahlen als mal nach der Berechtigung zu fragen. Werden denn doch „unangenehme“ Fragen gestellt, ziehen sich diese Unternehmen auch schon meiss wieder zurück, weil sie genau wissen, dass sie vor Gericht nicht durchkommen.
Kostenpflichtige Internetangebote von seriösen Anbietern können auch nicht unbemerkt in Anspruch genommen werden, da der Gesetztgeber mit einer ganzen Latte von Urteilen dafür gesorgt hat, dass der Online-Dienstleistungsanbieter dafür zu sorgen hat, dass es dem Kunden förmlich eingehämmert werden muss, dass er jetzt gerade kostenpflichtige Dienste in Anspruch nimmt. Ein Mausklick auf eine Bestätigung reicht nicht aus.
Also Kopf hoch und viele Grüße
Martin
Nochmal danke an alle die sich die Mühe gemacht haben sich mit meinem Problem zu befassen.Habt mir sehr weitergeholfen.
THX ;O)