Moin Experten,
darf eine Urne umgesetzt werden, wenn der Hinterbliebene den Wohnort wechselt? Wenn ja, gibt es dafür eine Frist, innerhalb derer es erlaubt ist?
Danke im Voraus
Moin Experten,
darf eine Urne umgesetzt werden, wenn der Hinterbliebene den Wohnort wechselt? Wenn ja, gibt es dafür eine Frist, innerhalb derer es erlaubt ist?
Danke im Voraus
Hallo,
einer Umbettung kann mit Rücksicht auf die Totenruhe verweigert werden. Siehe z.B. http://www.anwaltseiten24.de/erbrecht/1/news/erleich… oder aktueller http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detai… beide aus BW, vielleicht sehen das andere Bundesländer nicht so streng.
Die Frage, ob man die in der Regel bereits bezahlten Kosten für das Grab/Nische erstattet bekommen kann oder es vorzeitig auflösen kann, stellt sich dann erst später.
Cu Rene